Gewalttätiger Heiminsasse drangsaliert Pflegekräfte und Patienten

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am kommenden Mittwoch (9.10.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1022 Js 5804/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 51 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Birkenfeld des sexuellen Übergriffs in 2 Fällen (Fälle 4 und 5), der Körperverletzung in 3 Fällen (Fälle 1, 2 und 6) sowie der Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung (Fall 3) schuldig gesprochen und ihn deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte, der seinerzeit Bewohner eines Heimes gewesen sei, soll Anfang Januar 2022 mit voller Kraft nach der rechten Hand einer Pflegerin, die bei dem Angeklagten den Blutzucker habe messen wollen, gegriffen haben und diese zu sich herangezogen haben. Die Pflegerin habe hierdurch Schmerzen in der Hand erlitten, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.

Fall 2:

Einen Tag später soll der Angeklagte einer Heilerziehungspflegerin, die dem Angeklagten die Aushändigung einer Zigarette verweigert habe, zweimal mit der Faust in die Seite geschlagen haben, wodurch diese eine Torsoprellung sowie einen Bluterguss am linken Unterarm erlitten habe.

Fall 3:

Mitte Januar 2022 soll der Angeklagte einem Betreuer gegenüber die Worte „Ich schlag dir mit dem Hammer auf den Kopf, ich steche dich ab du Faulenzer“ geäußert haben und diesen unter anderem als „Wichser“ und „Arschloch“ bezeichnet haben.

Fall 4:

Anfang Februar 2022 soll der Angeklagte sich einer Bewohnerin des Heimes genähert und dieser sodann unvermittelt an die Brust und in den Intimbereich gegriffen haben. Obwohl die Bewohnerin ihm mitgeteilt habe, dass sie dies nicht wolle, soll er sie weiter angefasst haben.

Fall 5:

Ebenfalls Anfang Februar 2022 soll der Angeklagte einer anderen Bewohnerin des Heimes zunächst einen Kuss auf die Wange gegeben haben und ihr sodann mit seiner Hand an die rechte Brust gefasst haben. Diese Annäherung sei seitens der Bewohnerin nicht erwünscht gewesen.

Fall 6:

Ende März 2022 soll der Angeklagte einer Pflegerin, die ihn wegen eines störenden Verhaltens aus einer Gruppe verwiesen habe, gegen das rechte Schienbein getreten haben. Die Pflegerin habe hierdurch ein schmerzhaftes Hämatom erlitten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach