Kommentar von Claus Jotzo
Gesetzlich ist das klar geregelt. Für die Müllentsorgung ist die Kreisverwaltung zuständig. Auch im Stadtgebiet Bad Kreuznach. Das gilt für die Sperrmüllentsorgung ebenso, wie für das Leeren von schwarzen, brauen und blauen Tonnen sowie für die Bereitstellung von Altglascontainern. Bei allen drei Aufgaben versagt der Landkreis. Einwohner*Innen können zwar (wenn sie über einen Internetanschluss verfügen – den gibt es zwar überall in Ruanda, nicht aber im Kreis Bad Kreuznach) in wenigen Minuten (schon diese Zeitangabe macht deutlich: natürlich nicht beim Kreis, sondern beim Möbelhändler ihres Vertrauens) eine neue Wohnzimmereinrichtung bestellen.
Die in vielen Fällen auch innerhalb weniger Tage geliefert wird. Aber der Termin für die Entsorgung der Altmöbel muss viele Wochen im Vorhinein gebucht werden. Und dann darf die Nachttischlampe natürlich nicht zusammen mit dem Schlafzimmerschrank entsorgt werden. Sondern, wie in einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigungen, muss alles schön brav geordnet sein. Damit die Verwaltungspersonen die Aufgabe auch bewältigen können. Angesichts der Beträge, die die Menschen für diese bürokratischen Fehlleistungen zahlen müssen, eine Zumutung. In den Schatten gestellt werden die Defizite beim Sperrmüll locker von den Missständen bei der Altglasentsorgung.
Für die haben, das wird von den Kreispolitiker*Innen oft vergessen, die Einwohner*Innen schon beim Einkauf ihrer Produkte gezahlt. Ohne Not hat sich der Kreis den zuständigen Entsorgungskonzernen als Erfüllungsgehilfe angedient. Für die Kreiskasse springt dabei kaum etwa heraus. Das Geschäft machen die Konzerne. Denn die müssten sich eigentlich um geeignete Standorte kümmern. Und wären dann auch alleinverantwortlich für das Einsammeln des dort illegal abgelegt Mülls. Aber die Konzerne haben in den seit fast 20 Jahren von SPD-Politikern gestellten Abfalldezernenten eilfertige Diener. Die durch schlechte Vertragsgestaltungen das Problem mit dem illegalen Müll dem Kreis aufbürden.
Der es an die Städte und Gemeinden, die freiwillig Standorte zur Verfügung stellen, weitergibt. Und als wäre das nicht schon schlimm genug, hilft der Kreis durch unterirdisch schlechte Verträge den Konzernen auch noch bei der Gewinnmaximierung (da wird die vor allem in NRW jahrzehntelang eingeübte Konzern-Fixierung der Genossen besonders deutlich). Ich habe das schon mehrfach dargelegt: das Leeren der Altglascontainer ist der grösste Kostenfaktor. Um so seltener geleert wird, um so geringer fallen die Kosten aus. Da die Erlöse feststehen, erhöht jeder Euro weniger Kosten den Gewinn. Das freut die Konzerne.
Was wiederum – dieser Zusammenhang ist nicht transparent – warum auch immer die Abfalldezernenten freut. Denn wenn die an zugestellten und vermüllten Altglascontainerstandorten kein Interesse hätten, müssten sie ja lediglich eine Klausel aufnehmen, dass der Konzern ab der Xten Überfüllung / verspäteten Leerung eine Strafe von 1.000 Euro je Fall zu zahlen hat. Natürlich könnte der Kreis auch darauf verzichten, für die Entsorgungskonzerne den Ausputzer zu geben. Die müssen dann eine geordnete Altglasabholung in eigener Verantwortung sicherstellen. Und könnten bei Schlechtleistung verklagt werden. Denn: die haben ja schon kassiert, bevor das erste Leergut bei den Sammelgefässen ankommt.