Mehrfachtäter will Bewährung statt Gefängnisstrafe

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Mittwoch (24.7.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 2463/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Diebstahls einer geringwertigen Sache zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende November 2022 aus einem Lebensmittelgeschäft in Bad Kreuznach Zigaretten im Gesamtwert von 35 Euro, in der Absicht die Ware nicht zu bezahlen, entwendet haben. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach