Mit einer Bierflasche als Waffe die Flucht ermöglicht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (18.7.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1022 Js 2680/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen Diebstahls und Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2022 in einem Supermarkt ein Duschgel entwendet haben, indem er dieses in die Innentasche seiner Jacke gesteckt haben soll. An der Kasse soll er nur andere Waren bezahlt haben. Nachdem er von Mitarbeiterinnen auf die ausgelöste Diebstahlssicherung angesprochen worden sein soll, soll er eine zuvor gekaufte Bierflasche am Flaschenhals gepackt und diese in Schlagrichtung der Mitarbeiterinnen gehalten haben, um entkommen zu können. Der Angeklagte hat sich hierzu dahingehend eingelassen, dass er das Duschgel am Tag zuvor gekauft habe.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach