Schwarzfahrt gestanden – den Drogenerwerb nicht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der überübernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (9.9.2024) um 11 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 19010/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte September 2023 von einem unbekannten Drogendealer 5 Gramm Amphetamin zu einem Preis von 50 Euro zum Eigenkonsum erworben haben. Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfene Tat im Fall 1 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim bestritten.

Fall 2:

Zudem soll der Angeklagte, vier Tage später, mit einem Pkw die Binger Landstraße in Hochstetten-Dhaun befahren haben. Hierbei sei ihm bewusst gewesen, dass er nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Der Angeklagte hat sich zu der im Fall 2 beschriebenen Tat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach