Hartnäckiger Einbahnstrassenleugner missachtet zusätzlich Vorfahrt

Am gestrigen Donnerstagabend (5.9.2024) nach 21 Uhr in der Kilianstrasse. Unser Fotograf ist unterwegs zu einem Termin. In Höhe der Einmündung der Schöffenstrasse kommt ihm ein schnell fahrender Einbahnstrassenleugner in einem Audi entgegen. Unser Fotograf bremst bis zum Stillstand ab. Und wird von dem Falschparker angeblinkt. Weil das den Weg für den Falschfahrer nicht frei macht, zwängt der sich vorbei. Just in dem Augenblick, als aus der Schöffenstrasse ein vorfahrtsberechtiger Pkw in die Kilianstrasse einfahren möchte.

Laut Statistik stehen die Missachtungen der Vorfahrtsregeln auf Platz 2 der häufigsten Unfallursachen. Und damit noch vor Geschwindigkeits- und Abstandsvergehen. Laut StVO kann ein solcher Fall (Einbahnstrassenleugnung in Tateinheit mit Vorfahrtsverstoss samt Gefährdung ohne Sachbeschädigung mit einem Punkt und 100 Euro Bussgeld bestraft werden. In Bad Kreuznach wird die Staatskasse leider nicht gefüllt, weil Innenministerium und Landespolitiker die Polizeiinspektion personell so knapp ausstatten, dass die dort eingesetzten Beamt*Innen durch noch wichtigere Aufgaben gebunden sind.

Mehrere Verkehrspsychologen, mit denen die t-s-n.de-Redaktion seit Jahren in Kontakt steht, erkennen in der Durchsetzung von Verkehrsregeln ein zentrales pädagogisches Konzept, um die Einhaltung gesellschaftlicher Regeln insgesamt durchzusetzen. Die zugespitzte These ist: würden Einbahnstrassenleugnung, rechtswidriges Linksabbiegen, Geh- und Radwegparken usw konsequent verfolgt, würde auch von Personen mit asozialen Tendenzen gelernt, dass Regeleinhaltung weniger schlimm als Regelverletzung ist. In allen Aspekten des menschlichen Zusammenlebens.