Schläger aus Hallgarten und Bad Kreuznach vor Gericht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (26.6.2024) um 9:15 Uhr im Saal sieben (Az: 5 KLs 3100 Js 31613/23 jug) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 24 Jahre alten, bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretenen, Angeklagten aus Bad kreuznach gefährliche Körperverletzung vor. 

Der befindet sich derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft. Als Mittäter sind ein 21 Jahre alter, bereits strafrechtlich in Erscheinung getretener Angeklagter aus Hallgarten sowie ein 20 Jahre alter, bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretener Angeklagten aus Hallgarten angeklagt gemeinschaftlich gehanelt zu haben (Fall 1).

Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach einem 51 Jahre alten, bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten aus Hallgarten vor, die im vorigen Satz erwähnten drei Angeklagten zu der gefährlichen Körperverletzung angestiftet zu haben (Fall 1) sowie tatmehrheitlich hierzu selbst eine vorsätzliche Körperverletzung (Fall 2) begangen zu haben.

Fall 1:

Die vier Angeklagten sollen sich Mitte September 2023 gemeinsam auf der Kirmes in Hallgarten befunden haben. Dort sei der 51 Jahre alte Angeklagte mit einer männlichen Person mehrfach in Streit geraten. Im Verlauf der Nacht soll der 51 Jahre alte Angeklagte die drei weiteren Angeklagten dazu aufgefordert haben, die männliche Person tätlich anzugreifen.

Die drei weiteren Angeklagten sollen daraufhin spontan den gemeinsamen Entschluss gefasst haben, dieser Aufforderung nachzukommen. Der 21 Jahre alte Angeklagte sei sodann auf die männliche Person zugerannt und habe dieser mit voller Wucht mit der Faust in das Gesicht geschlagen.

Die männliche Person sei hierdurch zu Boden gestürzt und dort regungslos liegen geblieben. Im Anschluss daran sollen der 24 Jahre alte, der 21 Jahre alte und der 20 Jahre alte Angeklagte auf die auf dem Boden liegende männliche Person eingetreten haben. Der 24 Jahre alte Angeklagte soll der männlichen Person mindestens zweimal in das Gesicht getreten haben.

Der 20 Jahre alte Angeklagte soll der männlichen Person mindestens einmal in das Gesicht getreten haben. Die männliche Person habe hierdurch schwerste Verletzungen im Bereich des Kopfes und des Gesichts erlitten und sei fünf Tage auf der Intensivstation behandelt worden.

Fall 2:

Während einige Personen nach Beendigung des Angriffs der auf dem Boden liegenden männlichen Person Hilfe geleistet hätten, soll sich der 51 Jahre alte Angeklagte weiterhin aggressiv verhalten und herumgeschrien haben. Eine andere männliche Person soll daher auf den 51 Jahre alten Angeklagten zugegangen sein und diesen aufgefordert haben, sich zu beruhigen.

Der 51 Jahre alte Angeklagte habe daraufhin diesen Mann, der eine Armschlinge getragen habe und deshalb in seinen Verteidigungsmöglichkeiten eingeschränkt gewesen sei, zu Boden gestoßen. Der Mann habe noch versucht sich abzufangen, sich hierbei jedoch am kleinen Finger verletzt, der sodann stark angeschwollen sei.

Fortsetzungstermine sind auf den 27.06.2024, 16.07.2024, 23.07.2024, 06.08.2024 und den 20.08.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach