ADD verbietet FDP-Werbespot mit dem OB

Von Claus Jotzo

Dieser Kommunalwahlkampf wird noch lange in Erinnerung bleiben. Vor allem wegen der unzähligen Rechtsverstösse und der Plakatvermüllung durch die örtliche FDP. Und weil erstmals in der Stadtgeschichte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingreifen mußte: gleich zwei Radiospots der FDP, in denen OB Letz sich u.a. über demokratisch gewählte Stadtratsmitglieder beschwert und für seine Liberalen Partei ergeift, wurden am gestrigen Freitag (7.8.2024) aufsichtsbehördlich verboten. Auf das beispiellose Fehlverhalten des OB hatte Anfang der Woche Stadtratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) hingewiesen.

Wilhelm Zimmerlin (Mitte) neben Gerhard Merkelbach (links) und Karl-Heinz Delaveaux (rechts). Hinten rechts sitzt der stellvertretende Bosenheimer Ortsvorsteher Kay Maleton.

Und in einem Offenen Brief den Oberbürgermeister aufgefordert, die “Propaganda” sofort einzustellen. Letz hörte erwartungsgemäß nicht. Tags drauf legte Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) der ADD eine umfangreiche, mit zahlreichen Beweisangeboten ausgestattete Dienstaufsichtsbeschwerde vor. Die überzeugte in Trier. Denn Emanuel Letz hat nach Prüfung der dortigen Aufsichtsbehörde “nach Auswertung der vorgelegten Radio-Mitschnitte” in “zwei Wahlwerbespots eine Überschreitung der Grenzen der Neutralitätspflicht” begangen. Wörtlich stellt die ADD fest:

“In einem der Wahlwerbespots gibt sich Herr Oberbürgermeister Letz als eben solcher zu erkennen und berichtet von Tätigkeiten in der Amtszeit (bspw. die Verlagerung des städtischen Rathauses in die Stadtmitte). In einem anderen Fall wird von einem „runden Tisch“ im Bereich „Gesundheitswesen“ berichtet, wodurch für die Hörerinnen und Hörer der Werbespots somit hinreichend eindeutig zu erkennen war, dass hier der städtische Oberbürgermeister spricht. In der Sache wurde somit die Vorstellung der Funktion als Amtsträger sowie der politischen Maßnahmen innerhalb der letzten 2 Jahre mit der Ankündigung, wonach im Falle einer Wahl der FDP weitere solcher Maßnahmen erfolgen sollen, verknüpft.

Hierin liegt eine Wahlempfehlung, die nach dem oben ausgeführten Maßstab einem kommunalen Amtsträger vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebots verwehrt bleiben muss”. Noch gestern wurde der OB schriftlich von der ADD aufgefordert die Wahlwerbespots zurückzuziehen. Welche Auswirkungen und Weiterung diese Maßnahme hat und ob es Auswirkungen auf die Neuwahl des Stadtrates geben wird, stand gestern nicht fest. Eine Stellungnahme von OB Letz hat die Redaktion dieser Seite ebensowenig erhalten, wie von der örtlichen FDP.

Die Antwort der ADD auf die Dienstaufsichtsbeschwerde des Wilhelm Zimmerlin im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Zimmerlin, vielen Dank für Ihre untenstehende Nachricht zzgl. Anlagen. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach Auswertung der von Ihnen vorgelegten Radio-Mitschnitte wird bei zwei Wahlwerbespots eine Überschreitung der Grenzen der Neutralitätspflicht von Amtsträgern, im Zuge der anstehenden Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz, festgestellt. Das wahlrechtliche Neutralitätsgebot, das in Art. 20 Abs. 1, Art. 21 sowie Art. 38 GG bzw. der rheinland-pfälzischen Landesverfassung verankert ist, gibt vor, dass staatliche Organe nicht zu Gunsten oder zu Lasten einer bestimmten politischen Partei oder Wählergruppe auf den Wahlkampf einwirken dürfen.

Sie haben sich vielmehr neutral zu verhalten. Dies gilt umso mehr, je näher der eigentliche Wahltermin rückt. In einem der Wahlwerbespots gibt sich Herr Oberbürgermeister Letz als eben solcher zu erkennen und berichtet von Tätigkeiten in der Amtszeit (bspw. die Verlagerung des städtischen Rathauses in die Stadtmitte). In einem anderen Fall wird von einem „runden Tisch“ im Bereich „Gesundheitswesen“ berichtet, wodurch für die Hörerinnen und Hörer der Werbespots somit hinreichend eindeutig zu erkennen war, dass hier der städtische Oberbürgermeister spricht. In der Sache wurde somit die Vorstellung der Funktion als Amtsträger sowie der politischen Maßnahmen innerhalb der letzten 2 Jahre mit der Ankündigung, wonach im Falle einer Wahl der FDP weitere solcher Maßnahmen erfolgen sollen, verknüpft.

Hierin liegt eine Wahlempfehlung, die nach dem oben ausgeführten Maßstab einem kommunalen Amtsträger vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebots verwehrt bleiben muss. Im Zuge dessen wurde die Ausstrahlung besagter Wahlwerbespots beanstandet, verbunden mit der Verpflichtung, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass eine weitere Ausstrahlung besagter Wahlwerbespots unterbleibt. Hinsichtlich der von Ihnen ebenfalls übersandten Wahlanzeige konnten keine wahlrechtlichen Verstöße festgestellt werden. Herrn Letz ist es, als Privatperson, gestattet, sich am Wahlkampf zu beteiligen.

Auch kann mit dem Bild von Herrn Letz zugunsten der FDP in Bad Kreuznach geworben werden, da es ständiger Praxis entspricht und anerkannt ist, dass die Parteien bei Wahlen auch mit Personen werben dürfen, die gar nicht zur Wahl antreten, aber die politische Grundausrichtung der Vereinigung verkörpern. Darüber hinaus bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang der mit E-Mail vom 04.06.2024 erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Oberbürgermeister Letz bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde, entsprechend der Zuständigkeit, an den allgemeinen Vertreter des Herrn Oberbürgermeister Letz, Herrn Bürgermeister Blechschmidt, zur Bearbeitung weitergeleitet”.

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06.06.2024 – “Leserbrief des Gerhard Merkelbach zur Kritik von Werner Lorenz an „eitlen Selbstdarstellern””
05.06.2024 – “Wilhelm Zimmerlin legt der Dienstaufsicht eine Beschwerde gegen OB Letz vor”
04.06.2024 – “Delaveaux: “Herr Letz, stoppen Sie diese Propaganda sofort und entschuldigen Sie sich!”