Drogendealer ohne Führerschein nach Einkaufstour geschnappt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Donnerstag (6.6.2024) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1042 Js 4575/23) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einer 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Fürfeld sowie einem 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Stromberg in einem Fall (Fall 1) den gemeinschaftlichen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.

In einem weiteren Fall (Fall 2) wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem 39 Jahre alten Angeklagten tateinheitlich vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor.

Schließlich wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach in einem weiteren Fall (Fall 3) beiden Angeklagten vor, gemeinschaftlich Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt zu haben, wobei der 39 Jahre alte Angeklagte hierbei Gegenstände mit sich geführt haben soll, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt gewesen seien. Tateinheitlich hierzu soll der 39 Jahre alte Angeklagte zudem vorsätzlich ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt haben.
 Fall 1: 

Die Angeklagten sollen Anfang April 2023 von einem unbekannten Drogenlieferanten auf Grund eines gemeinsamen Tatplans 12,8 Gramm Heroin mit einem Heroinhydrochloridgehalt von 5,5 Gramm sowie 0,667 Gramm Kokain besorgt haben. Diese Betäubungsmittel seien bei einer Zollkontrolle in der Gemarkung Meckenheim sichergestellt worden.

 Fall 2: 

Ferner soll der 39 Jahre alte Angeklagte zusammen mit der 23 Jahre alten Angeklagten Anfang April 2023 mit einem Pkw die Bundesautobahn A61 aus Richtung Mönchengladbach kommend in Fahrtrichtung Ludwigshafen befahren haben. Der 39 Jahre alte Angeklagte, der Fahrer des Pkw gewesen sei, sei hierbei nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen, was ihm bewusst gewesen sei.

Das von ihm gesteuerte Fahrzeug habe an der Tank- und Rastanlage Peppenhoven durch Zollbeamte, die dem Angeklagten ein Anhaltesignal gegeben hätten, kontrolliert werden sollen. Der Angeklagte habe sich wegen der mitgeführten Betäubungsmittel (siehe Fall 1) dazu entschlossen, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen.

Zu diesem Zweck habe er sein Fahrzeug stark beschleunigt und sodann ständige Spurwechsel vorgenommen. Zudem soll er ein Fahrzeug der Polizeibeamten gerammt haben und, nachdem es den Polizeifahrzeugen gelungen sei, die Fahrbahn hinten und vorne zu blockieren, absichtlich gegen zwei Polizeifahrzeuge gefahren sein.

 Fall 3: 

Mitte April 2023 sollen die beiden Angeklagten von einem unbekannten Drogenlieferanten in den Niederlanden auf Grund eines gemeinsamen Tatplans 13,5 Gramm Heroin mit einem Heroinhydrochloridgehalt von 5,33 Gramm besorgt haben. Das Heroin sei bei einer Polizeikontrolle des vom 39 Jahre alte Angeklagten ohne die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis geführten Pkw in der Gemarkung Dörrebach sichergestellt worden.

Der 39 Jahre alte Angeklagte habe zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle in seiner Jacke zugriffsbereit ein Cuttermesser sowie in der Ablage der Fahrertür ein Messer mit einer Klingenlänge von 4 cm verwahrt gehabt. Fortsetzungstermine sind auf den 13.6.2024 und den 26.6.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach