Nach Peter Lukas (CDU) thematisiert jetzt auch die AfD die geplante Windradfläche

Von Claus Jotzo

Es war der Winzer Peter Lukas, der bereits am 6. Mai im Planiger Ortsbeirat das Thema “Windradfläche zwischen Planig, Bosenheim und Biebelsheim” öffentlich ansprach. Weil der Oberbürgermeister in dieser Sitzung behauptet, davon keine Kenntnis zu haben, bemühte sich Lukas am 16. Mai zur Stadtratssitzung. Und fragte dort noch einmal konkret nach. Erneut wurde er von Emanuel Letz hingehalten. Mittlerweile steht fest: der Oberbürgermeister hat es als der verantwortliche Planungsdezernent unterlassen die Gremien der Stadt über die seit dem Sommer 2023 beschlossenen Windrad-Pläne zu informieren.

Und das, obwohl Letz persönlich Mitglied der zuständigen Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe ist. Würden die Windräder an dem ins Auge gefassten, rund 50 Hektar grossen Standort gebaut, wären diese nicht nur von Winzenheim, Ippesheim, Planig und Bosenheim, sondern auch vom Stadtgebiet aus gut zu sehen. Das Verschweigen dieser überregionalen Pläne mit gravierenden Auswirkungen für Bad Kreuznach wird für Letz noch Konsequenezn haben. Denn mehrere mit guten Wahlchancen zum Rat der Stadt kandidierende Bewerber*Innen haben im Kontakt mit der Redaktion dieser Seite angekündigt, den OB für seine Informationsblockade dienstrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Bereits jetzt beginnt die politische Auseinandersetzung über das Thema und das Fehlverhalten des Oberbürgermeisters. Für die Sitzung des städtischen Planungsausschusses (PLUV) am Dienstag kommender Woche (4.6.2024) hat die AfD-Stadtratsfraktion eine umfangreiche Anfrage zum Thema „Errichtung von Windradindustrieanlagen auf der Windkraftfläche 21 bei Biebelsheim“ vorgelegt und baantragt diesen Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen. Darin spricht die AfD-Fraktion auch die Beteiligung der Bad Kreuznacher Stadtwerke am Windpark in Fürfeld an.

Die Anfrage der AfD-Fraktion im Wortlaut:

“Betreff: Anfrage für die Tagesordnung Mitteilungen und Anfragen der nächsten Sitzung des PLUV-Ausschusses am 04.06.2024 zum Thema „Errichtung von Windradindustrieanlage auf der Windkraftfläche 21 bei Biebelsheim“.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zwischen den Gemeinden Biebelsheim und Pfaffen-Schwabenheim gibt es für die Gemarkung von Bad Kreuznach/Planig eine konkrete Planung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe für die Ausweisung einer Windvorrangfläche (Steckbrief-Nr.: 21) zur Errichtung von bis zu 6 St. Windkraftindustrieanlagen. Diese Planung ist uns spätestens seit dem 20.6.2023 bekannt, denn an diesem Tage tagte die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe und der Leitung von Landrätin Dickes, der Vorsitzenden des Vorstandes der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Bad Kreuznach.

Innerhalb dieser Sitzung wurde u.a. auch der 1. Entwurf zur 4. Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans – Teilplan „Windenergienutzung“ detailliert vorgestellt und besprochen. Unter den insgesamt 54 Windvorrangflächen im Plangebiet gab es – und gibt es nach wie vor – die Fläche Nr.: 21 zwischen den Ortsgemeinden Biebelsheim und Pfaffen-Schwabenheim. Was jedoch fast ausschließlich die Gemarkung des Bad Kreuznacher Stadtteils Planig betrifft. Im Juni 2023 wurde diese Fläche 21 von der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, welche östlich/nordöstlich vom Bosenberg gelegen ist, mit einer Gesamtgröße von ca. 72 ha durch die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PGRN) ausgewiesen.

Danach waren alle Kommunen und Gebietskörperschaften durch die PGRN, Frau Landrätin Dickes, und das Innenministerium aufgerufen, zu u.a. der neuen Windkraft-Vorrangflächenplanung eigene Stellungnahmen abzugeben. Hierzu hätte der Stadtrat bereits im Juni/Juli 2023 informiert werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen! Nachdem die Geschäftsstelle der PGRN dennoch von anderen zahlreichen Kommunen und Gebietskörperschaften, aber auch von Windkraftprojektierern, Verbänden und privaten Kritikern der Windkraftstandorte entsprechende Stellungnahmen erhalten hatte, musste die Planungsgemeinschaft die Windvorrangfläche Nr. 21 deutlich verkleinern, da man in der Geschäftsstelle der PGRN offensichtlich eine seit Jahrzehnten bestehende Freiland-Stromtrasse der Deutschen Bahn übersehen oder gar unterschlagen hatte.

In der letzten Sitzung der Regionalvertretung der PGRN, am 27.2.2024, wurde die Fläche 21 mit einer reduzierten Größe von jetzt nur noch 54,5 ha im neuen Entwurf des Regionalplans aufgeführt. Die Geschäftsstelle der PGRN musste einräumen, dass die Bahnstromtrasse beachtet werden muss, und deren notwendigen, technischen und verbindlichen Abstandsregelungen sogenannte „Harte Faktoren“ und „Ausschlusskriterien“ darstellen. Wobei die Geschäftsstelle der PGRN wohl die tatsächlichen Mindestabstände bewusst nicht ansetzen will, um diese Fläche 21 möglichst, d.h. gezielt für die Stadtspitze von Bad Kreuznach, über der Mindestgesamtgröße von > 50 ha für eine Windvorrangfläche „zu halten“.

Die PGRN setzt aktuell ein Abstand von lediglich 150m an, wobei die technischen Vorgaben der Deutschen Bahn für diese Freiland-Stromleitung einen Mindestabstand vom 3,5 x Rotordurchmesser (Mitte Mast der WEA bis zum 1. Leiter der Stromtrasse) vorgibt. Die aktuelle Generation an Onshore-Windkraftanlagen, z.B. V-172 von VESTAS (das Modell, dass der Windkraftprojektierer WDP an diesem Standort vorgesehen und Grundstückseigentümern bereits vorgestellt hat!), hat einen Rotordurchmesser von 172 m! Schon die Kipphöhe einer solchen Anlage ist mindestens 295 m!

Der richtige technische Mindestabstand zur Stromleitung ist demnach:

3,5 x 172m = 602m

Dies bedeutet für die geplante Windvorrangfläche 21 das definitive AUS! Seit dem 7.5.2024 bis einschließlich 18.06.2024 ist nunmehr die neue Offenlage im Gange, worüber der Stadtrat erneut nicht informiert worden ist. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der letzten Sitzung des Stadtrates am 16. Mai 2024 haben Sie in der Bürgerfragestunde einem Bürger dieser Stadt erklärt, dass Ihnen zu diesem Sachverhalt nichts bekannt ist. Diese Aussage verwundert uns sehr, weil Sie Mitglied in der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe sind und Frau Herrmann und Herr Schittko werden als Ihre Vertreter aufgeführt.

https://www.pg-rheinhessen-nahe.de/wp-content/uploads/2023/05/20042023_Mitglieder_Regionalvertretung.pdf

Wir bitten um vollständigen Bericht über die „Entstehung“ der Windvorrangfläche Nr.: 21 und die Einflussnahme der Stadtspitze auf die Planungen der PGRN im Entwurf der 4. Fortschreibung des RROP.

1. Wann und wie hat die Stadt Bad Kreuznach das erste Mal Kontakt zur PGRN bzw. zum Büro WSW Kaiserlautern aufgenommen, um sicherzustellen, dass die jetzt geplante Windvorrangfläche Nr.: 21 im Entwurf des RROP, der 4. Fortschreibung, erscheint?

2. Wann hat die Stadt Bad Kreuznach das erste Mal Kontakt zur Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, um die aktuell geplante Fläche Nr. 21 im Entwurf des Regionalplan etablieren zu können?

3. Gibt es Absprachen der Stadt Bad Kreuznach mit der VG Bad Kreuznach, um die Fläche 21 für die Stadt Bad Kreuznach „nutzbar“ zu machen? Hinweis: Das Planungsbüro Jestaedt und Partner ist nicht nur für die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe tätig, Jestaedt und Partner erstellt auch für die VG Bad Kreuznach einen neuen Flächennutzungsplan.

4. Erstellt Jestadt und Partner auch den neuen, gemeinsamen Flächennutzungsplan der Stadt und der VG Bad Kreuznach inkl. Teilplan „Windenergienutzung“?

5. Wurde Jestaedt und Partner von der Stadt Bad Kreuznach aufgefordert bzw. gebeten, die bestehende Hochspannungsleitung der DB bei den Stellungsnahmen der VG Bad Kreuznach (Autor ist Jestaedt und Partner!) bewusst nicht als Ausschlusskriterium zu erwähnen bzw. anzuführen?

6. Ist es richtig, dass die Stadt Bad Kreuznach die geplante Fläche 21 als letzte verbleibende Chance betrachtet, Windkraftanlagen auf eigener Gemarkung installieren zu können, um deren Stromerzeugung als eigenen „wichtigen“ Beitrag zur gewünschten CO2-Neutralität anführen zu können?

7. Hat die Stadtverwaltung Bad Kreuznach die Planungsgemeinschaft aufgefordert bzw. gebeten, die Planung der Windvorrangfläche Nr. 21 so zu „gestalten“, dass es diese Fläche „sicher“ in den finalen Regionalplan schafft, obwohl es harte Faktoren und technische Ausschlusskriterien gibt, die die maximale Gesamtgröße der Fläche auf < 38 ha reduziert?

8. Hat die Stadtverwaltung die Windkraftprojektierer WDP, G.A.I.A und EWR gezielt angesprochen zeitnah und parallel zur Regionalplanung schon detaillierte Standortkonzepte auszuarbeiten, obwohl man auch seitens der Stadtverwaltung wissen musste, dass die geplante Fläche Nr. 21 definitiv nicht die grundlegenden Erfordernisse einer Windvorrangfläche laut Planungsvorgaben erfüllt?

9. Wie lange arbeitet die Bauverwaltung (Frau Talke Herrmann) schon an der gewünschten Realisierung der untauglichen Fläche Nr. 21?

10. Seit wann sind Sie, Herr Oberbürgermeister Letz, darüber informiert, dass bei der Fläche 21 aktiv getäuscht werden muss, will man diese Fläche als letzte Möglichkeit erhalten, Windkraftanlagen auf Gemarkung der Stadt zu realisieren?

11. Will die Stadtspitze auch weiterhin, d.h. trotz der neuen Kenntnisse über die gezielte Fehlplanung durch die PGRN, an der Windvorrangfläche 21 festhalten? Auch wenn dies im weiteren Verlauf der 4.Fortschreibung des RROP zu einer Normenkontrollklage führen kann, die dann den gesamten RROP zur vollständigen Unwirksamkeit führen kann?

12. Ist der Stadtspitze bekannt, dass die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe im Zuge der Erstellung des 1. Regionalen Raumordnungsplans Teilplan „Windenergienutzung“ offizielle Karten des Landesamtes für Umweltschutz verändert und manipuliert hat, um die heutige Windvorrangfläche Nr. 35 in Fürfeld rechtswidrig und entgegen den damaligen Vorgaben im Regionalplan zu etablieren?

13. Ist der aktuellen Stadtspitze bekannt, dass die Stadtverwaltung Bad Kreuznach zum Erhalt der notwendigen kommunalrechtlichen Zustimmung zur kreditfinanzierten Beteiligung am Windpark Fürfeld in Höhe von ca. 3,2 Millionen Euro, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier vorsätzlich falsche Angaben (z.B. veraltete Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Kommunalberatung RLP, Herr Dr. Stefan Meiborg) und Dokumente eingereicht hat?

14. Ist der Stadtspitze bekannt, dass die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe schon 2010/11 versucht hatte, eine Windvorrangfläche zwischen Bosenheim/Volxheim und Pleitersheim im Regionalplan zu etablieren, indem man die damaligen Abstandsregelungen zur Ortsbebauung von min. 1.000m bei der Ortsgemeinde Pleitersheim vorsätzlich missachtet hatte, um die Mindestflächengröße von 50ha (schon in 2010/11 >50ha!) erreichen zu können? Hinweis: Die PGRN hatte diese Fläche damals (falsch) mit 52ha angeben! Nachdem man auch in Pleitersheim die 1.000m korrekt eingezeichnet hatte, schrumpfte die Fläche auf nun noch 38 ha! Ausschluss!

15. Ist der Stadtspitze bekannt, dass man seitens der PGRN auch in 2010/2011 die Bahnstromtrasse, d.h. die gleiche Trasse wie nun bei Fläche Nr. 21, offensichtlich auch da schon nicht erkennen bzw. nicht berücksichtigen wollte?

16. Nahm die damalige Stadtspitze, und nimmt die heutige, aktuelle Stadtspitze gezielt Einfluss auf die Planungen in der Geschäftsstelle der PGRN, um das Ergebnis der Ausarbeitungen der PGRN bzw. des Büros WSW in Kaiserslautern derart zu „gestalten“, dass eine Windvorrangfläche auf Gemarkung der Stadt Bad Kreuznach „abfällt“?

17. Gab es seitens der Stadtverwaltung direkten Kontakt mit dem Büro WSW in Kaiserslautern? Wenn ja, wann und wie oft und warum?

18. Möchte sich die Stadtspitze zukünftig an weiteren Windkraftanlagen direkt beteiligen, nachdem der Windpark in Fürfeld, an dem die Stadtwerke Bad Kreuznach mit ca. 35% Gesellschafteranteile beteiligt sind, sich als definitiver Underperfomer dargestellt hat und auch noch darstellt?

19. Ist der Stadtspitze bekannt, dass der Geschäftsführer und Initiator des Windpark Fürfeld, die anfängliche, großspurige Renditeprognose von 7,9% im Sommer 2012 (siehe Beteiligungsprosekt aus Mai 2012), schon im November 2012 auf 6% reduziert hatte? Ist Ihnen weiter bekannt, dass die Prognose im April 2013, d.h. schon vor der Unterzeichnung der Gesellschaftervertrages (u.a. durch Herrn Canis/GF a.D. Stadtwerke KH und Volker Lorenz, Vorstand der AÖR EGGVKH) auf nun noch 5% gesunken ist?

20. Ist es richtig, dass die Stadt Bad Kreuznach bei einer Verzinsung der eingeworbene Bürgerdarlehen für das Eigenkapital von 4% und einer durchschnittlichen Rendite von 5% (1% theoretisches jährliches Plus!!), dann für die Tilgung der Bürgerdarlehen exakt 100 Jahre braucht?

21. Ist es richtig Herr Oberbürgermeister, dass der Windpark Fürfeld in den ersten 10 Betriebsjahren seit Inbetriebnahme in 2013 nicht einmal durchschnittlich 2,5% Rendite erwirtschaftet hat?

22. Ist es zudem zutreffend, dass die kommunal dominierte Betreibergesellschaft EGF gleich mehrere Millionen Euro kreditfinanzierte Rücklagen in 2013 aufgenommen hat, um zukünftig schon bekannte, nicht vorhandene Überschüsse (in 2018 hat der Windpark Fürfeld exakt 3.000!!! Euro Überschuss erwirtschaftet!) „aufzuhübschen“ und die Öffentlichkeit über die nicht vorhandene Wirtschaftlichkeit zu täuschen?

23. Ist es richtig, dass trotzdem 300.000 Euro „Ausschüttungen“ (plus 100.000 Rücklagen!!??) an die Gesellschafter – u.a. auch an die Stadtwerke KH – verteilt wurden? 2019: Überschuss = 247.000 € – Auszahlung an Gesellschafter 800.000 € !

24. Ist es richtig, Herr Oberbürgermeister, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Windkraft Fürfeld“ der Firma G.A.I.A (Projektierer des Windparks Fürfeld) im Februar 2015 durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz für unwirksam erklärt worden ist?

25. Ist es korrekt, dass damit die alle in den Bau- und Betriebsgenehmigungen der 7, nicht 8 (!!) Windkraftanlagen des Windpark Fürfeld zugrunde gelegten Gutachten unwirksam und nichtig geworden sind?

26. Stimmt es, dass seit 2015 keine neuen Gutachten als verbindliche, rechtssichere und gerichtsfeste Rechtsgrundlage zum Betrieb der Windräder in Fürfeld erzeugt worden sind?

27. Ist es richtig, dass allein die Ausweisung einer Windvorrangfläche durch die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe im Regionalen Raumordnungsplan keine geeignete und keine ausreichende Rechtsgrundlage darstellt, um Windräder rechtssicher innerhalb dieser Fläche zu betreiben?

28. Kennt die aktuelle Stadtspitze oder die Bauverwaltung das entsprechende Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz?

29. Welche Konsequenzen sieht die Stadtspitze, sollte sich herausstellen, dass die Windräder des Windparks Fürfeld a. von Anfang an und in voller Kenntnis der Verantwortlichen bei Stadt und VG Bad Kreuznach unwirtschaftlich waren, und die kreditfinanzierte Beteiligung an der EGF GmbH rechtswidrig und ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Gemeindeordnung (Grundlagen und Vorschriften einer kreditfinanzierten wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen!) gewesen ist?

30. Gehen Sie konform mit der Einschätzung der AfD-Fraktion, dass die Vorlage von falschen, unzutreffenden Gutachten, Finanzierungskonzepten und geschönten Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch die Stadt und die VG Bad Kreuznach bei den zuständigen Kommunalaussichten bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach (AÖR der VG) und bei der ADD Trier (Stadt KH) den strafbewehrten Tatbestand der unzulässigen Einflussnahme auf die zuständigen Beamten darstellt? Einzig mit dem Ziel, sich eine nach-weislich unwirtschaftliche und damit rechtswidrige, kreditfinanzierte Beteiligung am Windpark Fürfeld zu erschleichen!?

31. Hat die aktuelle Stadtspitze Kenntnis dieser rechtswidrigen Vorgänge aus dem Jahre 2012/13? Wenn ja, seit wann?

32. Wann wird der Stadtrat über eine geeignete, fachlich fundierte Stellungnahme zur 4. Fortschreibung des RROP – den beiden Flächen Nr. 21 und 35 (Fürfeld) beraten und beschließen?

33. Welche Konsequenzen schlägt die Stadtspitze vor, um sich von der unwirtschaftlichen, rechtswidrigen und durch Täuschung zustande gekommenen Beteiligung am Windpark Fürfeld zurückzuziehen, bevor der Windpark aufgrund einer nicht vorhandenen Rechtgrunde und mangelhaften Betriebsgenehmigungen und Betrug vollends gestoppt wird?

Die AfD hat sich immer gegen die extreme Verspargelung unserer schönen Landschaft mit riesigen, weitsichtbaren und lärmenden Windkraftindustrieanlagen und all deren schädlichen Folgen für Fauna, Flora und Umwelt ausgesprochen.

Auch die negativen Auswirkungen für Anwohner solcher Windkraftindustrieparks sind bekannt. Deshalb lehnen wir selbstverständlich auch die nun geplante Errichtung von Windindustrieanlagen auf der Fläche zwischen Biebelsheim und Pfaffen-Schwabenheim, d.h. der Gemarkung von Bad Kreuznach/Planig, ab.

Ebenso lehnen wir jedes weitere Engagement der Stadtwerke beim Windpark Fürfeld ab, und fordern die Stadtverwaltung auf die rechtwidrige, unwirtschaftliche und nur durch Täuschung zustande gekommene kreditfinanzierte Beteiligung am Windpark Fürfeld unverzüglich aufzugeben. Mit freundlichen Grüßen Jörg Fechner AfD-Stadtratsfraktion Bad Kreuznach”

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