Diese E-Ladestation ist eine “nicht erlaubte Sondernutzung”

Von unserem Mitarbeiter
Gerd Cremer

Schon als die ersten E-Autos auf Bad Kreuznachs Strassen unterwegs waren, wurde darauf hingewiesen: die Zahl der Ladestationen ist viel zu niedrig. Das örtliche Stromnetz ist den erforderlichen Abgabemengen nicht gewachsen. Und viele Grundstücke bieten nicht die Möglichkeit zum Einbau von Ladestationen. Im Mittleren Flurweg Ecke Obere Flotz hat diese Ausgangslage unter dem Motto “Not macht erfinderisch” einen Anwohner zu einer gefährlichen und daher verbotenen Konstruktion motiviert. Auf die entsprechende Anfrage der Redaktion dieser Seite hat die Stadtverwaltung mitgeteilt:

“Vielen Dank für Ihre Hinweise. Auf den ersten Blick handelt es sich um eine nicht erlaubte Sondernutzung, die nicht genehmigungsfähig ist. Wir werden dies überprüfen”. Es liegt auch eine Sachbeschädigung vor. Denn um die Trägerstange für die Stromleitung über den Gehweg zu befestigen, wurde ein Loch in den Boden, der allen Einwohner*Innen und nicht einem Einzelnen gehört, gebohrt. Das Lagekabel wird ungesichert über den öffentlichen Gehweg geführt. An der Konstruktion befindet sich nicht der geringste Hinweis, dass diese von einem Fachbetrieb abgenommen wurde.