Das Unfallopfer ist tot: der Verantwortliche geht gegen 6 Monate auf Bewährung in Berufung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (22.5.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 12309/21 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 25 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Ginsheim-Gustavsburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Mitte September 2021 mit einem Pkw am frühen Abend die L 175 aus Fahrtrichtung Leisel kommend in Fahrtrichtung Siesbach befahren haben. Nach einer leichten Kuppe sei der Angeklagte auf einem geraden Stück der Straße mit seinem Fahrzeug infolge einer Unaufmerksamkeit auf die Gegenfahrbahn gekommen und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, welches ordnungsgemäß gefahren sei, zusammengestoßen.

Beide Fahrzeuge seien frontal miteinander kollidiert. Die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeuges habe durch den Zusammenprall ein Polytrauma mit führendem Schädel-Hirn-Trauma erlitten und sei noch an der Unfallstelle an ihren Verletzungen verstorben. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf, soweit er sich an den Vorfall erinnern konnte, vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach