Kehrtwende im Einzelhandel: Arbeitgeber widerrufen Tarifeinigung

Bereits am vergangenen Freitagabend machte die Meldung von der Tarifeinigung im rheinland-pfälzischen Einzelhandel die Runde. Verbreitet unter anderem vom SWR. Schon einen Tag später, am gestrigen Samstag, platzte diese Vereinbarung. Das ist zwar sehr ungewöhnlich, aber rechtlich möglich. Diue Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat dazu gestern folgende Prersseerklärung abgegeben: “die Tinte unter der Tarifeinigung zwischen ver.di und dem Handelsverband Rheinland-Pfalz war nur wenige Stunden alt, als diese von den Arbeitgebern widerrufen wurde. Als Grund wurde seitens der Arbeitgeber die materielle Abweichung zum Tarifabschluss im Einzelhandel in Hamburg angegeben.

Monika Di Silvestre, Landesfachbereichsleiterin und Verhandlungsführerin für den Handel bei ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland erklärt hierzu: „in Hamburg gab es bereits am 8. Mai 2024 eine Einigung. Wir hatten diese in Rheinland-Pfalz von den Arbeitgebern als Angebot ebenfalls bekommen und eine kleine materielle Besserstellung für die Teilzeitkräfte bei der Inflationsprämie mit den Arbeitgebern verhandelt. Nun befürchteten wohl alle Arbeitgeber in den Bundesländern, in denen es noch keinen Abschluss gibt, dass sie die rheinland-pfälzische Note übernehmen müssten“. Nach über einem Jahr kräftezehrender Verhandlungen und Streiks, hatten sich die Beschäftigten über den hart erkämpften Tarifabschluss zu früh gefreut.

„Wenn das Widerrufen eines ernsthaft verhandelten Tarifabschlusses der Dank der Arbeitgeber an ihre Beschäftigten ist, die jetzt schon über ein Jahr auf die dringend benötigten Einkommenserhöhungen warten, dann ist Streik die einzige richtige Antwort“, so die ver.di-Verhandlungsführerin. „Die Kolleginnen und Kollegen sind stinksauer, fühlen sich von ihren Arbeitgebern verraten, ausgenutzt und in keinster Weise für ihre hervorragende Arbeit wertgeschätzt. Sie erinnern sich noch sehr gut an die Corona-Zeit, in der sie täglich den Kundinnen und Kunden zur Verfügung standen, ihre Arbeitgeber offensichtlich nicht mehr. Dieses Verhalten ist einfach nur beschämend“, so Monika Di Silvestre. Ver.di wird weiter mit den Beschäftigten kämpfen und die Arbeitgeber erneut zum Verhandlungstisch bitten.

Hamburger Abschluss, Erhöhung der Einkommen in drei Stufen:

Zum 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent und zum 1. Mai 2024 um 4,7 Prozent. Ab dem 1. Mai 2025 weitere 40 Euro und 1,8 Prozent. Die Auszubildendenvergütungen werden überproportional erhöht. Zusätzlich zahlen die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) zum 01. August 2024, bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämie wird nicht angerechnet. Ab dem 1. Januar 2025 erhalten die Beschäftigten jährlich zusätzlich 120 Euro Altersvorsorge. Die Laufzeit des Tarifvertrages wurde auf 36 Monate festgelegt.

Verhandlungsergebnis Rheinland-Pfalz, das widerrufen wurde:

Die erzielte Einigung sah für die rund 120.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Einzelhandel in Rheinland-Pfalz eine Erhöhung der Einkommen in drei Stufen vor: Zum 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent und zum 1. Mai 2024 um 4,7 Prozent. Ab dem 1. Mai 2025 weitere 40 Euro und 1,8 Prozent. Die Auszubildendenvergütungen sollten überproportional erhöht werden.

Zusätzlich sollten die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro zum 01. August 2024 zahlen, davon sollten alle Beschäftigte 200 Euro in voller Höhe bekommen, 800 Euro sollten dann auf Teilzeit anteilig angerechnet werden, bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämie wären nicht angerechnet worden. Ab dem 1. Januar 2025 hätten die Beschäftigten jährlich zusätzlich 120 Euro Altersvorsorge. Die Laufzeit des Tarifvertrages wurde auf 36 Monate festgelegt.

Text: ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, Fachbereich Handel