Hat der 61jährige seine Schwester mit einem Holzstock geschlagen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (13.5.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1024 Js 14990/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 61 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Mitte August 2022 sei es zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung des Angeklagten mit seiner Schwester gekommen. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung habe der Angeklagte mindestens einmal mit einem Holzstock in Verletzungsabsicht in Richtung des Kopfes seiner Schwester geschlagen, die jedoch ihre Arme schützend vor den Kopf gehalten habe und deshalb lediglich am linken Unterarm getroffen worden sei.

Die Schwester des Angeklagten habe hierdurch Schmerzen sowie mehrere blutende Wunden am linken Unterarm erlitten. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein dahingehend eingelassen, dass er von seiner Schwester angegriffen worden sei und sich gegen diesen Angriff nur verteidigt habe. Er habe hierbei seine Schwester zu keinem Zeitpunkt geschlagen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach