Schädelprellung und Nasenbeinfraktur

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (25.4.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 5244/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat einen 34 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Lautzenhausen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Januar 2022 in Büchenbeuren einer männlichen Person ohne rechtfertigenden Grund dreimal mit voller Wucht in den Bauch und zweimal mit voller Wucht in das Gesicht getreten haben. Die männliche Person habe im Zuge dessen eine Schädelprellung, eine Nasenbeinfraktur sowie eine Prellung an der rechten Hand erlitten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach