Der Beschlussvorschlag ist unmissverständlich: “der Ortsbeirat Bosenheim empfiehlt den Sperrvermerk für die Planungskosten Schwimmbad Bosenheim (Maßnahme INV: 42418-700) aufzuheben und unverzüglich mit den Planungen für Sanierung oder Neubau des Schwimmbades zu beginnen”. Es gibt auch keinen Zweifel daran, dass der Ortsbeirat diesen Beschluss in seiner öffentlichen Sitzung am heutigen Mittwochabend (20.3.2024, ab 19 Uhr, im Gemeindehaus Raiffeisenstraße 1) fassen wird.
Zuvor steht eine Information zum Stand des Abwägungsverfahrens „Schwimmbad Bosenheim“ auf der Tagesordnung. Dazu gab es in der zurückliegenden Stadtratssitzung eine umfassende Information (diese Seite berichtete). Um auch die Mitglieder des Ortsbeirates auf den Stand zu bringen und die nach der Gemeindeordnung vorgeschriebene Anhörung des Gremiums durchzuführen, wird die neue Stadtrechtsdirektorin Marion Kruger vor Ort Erläuterungen geben. In der Stadtratssitzung am 29.2.2024 führt sie aus:
„Sollte der Stadtrat nach vorheriger Anhörung des Ortsbeirats von Bosenheim einen Beschluss zur Schließung des Bades fassen, läge in einem sodann zu erwartenden Gerichtsverfahren das Prozessrisiko bei 50/50.“ Dieses Risiko wird in Bosenheim als Chance für das Bad gesehen. Daher ist die in der Beschlussvorlage dargelegte Begründung: “es sollte umgehend mit der Planung für die Wiederherstellung des Badebetriebs begonnen werden, Sanierung des bestehenden Bades oder Neubau an anderer Stelle. Der Sperrvermerk kann vom Finanzausschuss aufgehoben werde”.