Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am kommenden Mittwoch (7.2.2024) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1042 Js 9360/23) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach (Sta) wirft einem 44 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Ensdorf, einem 46 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Trier in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Völklingen sowie einem 43 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Saarlouis vor, in zwei Fällen (Fälle 1 und 2) gemeinschaftlich unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben.
Zudem wirft die Sta einem 50 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Koblenz in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Saarlouis vor, in einem der vorbezeichneten Fälle (Fall 2) gemeinschaftlich mit den drei anderen Angeklagten unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, wobei der 50 Jahre alte Angeklagte aus Saarlouis hier einen sonstigen Gegenstand mit sich geführt haben soll, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt gewesen sei.
Ferner wirft die Sta dem 43 Jahre alten Angeklagten aus Saarlouis sowie dem 50 Jahre alten Angeklagten aus Saarlouis in jeweils einem weiteren Fall (Fall 3 betreffend den 43 Jahre alten Angeklagten aus Saarlouis; Fall 4 betreffend den 50 Jahre alten Angeklagten Saarlouis) vor, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, wobei der 50 Jahre alte Angeklagte aus Saarlouis hierbei (Fall 4) einen sonstigen Gegenstand mit sich geführt haben soll, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt gewesen sei.
Die vier Angeklagten sollen den gemeinsamen Entschluss gefasst haben, sich durch den gewinnbringenden Weiterverkauf von Amphetamin eine dauerhafte Einkommensquelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu verschaffen:
Fall 1:
In Ausführung dieses Entschlusses sollen der 44 Jahre alte Angeklagte aus Ensdorf sowie der 46 Jahre alte Angeklagte aus Völklingen Ende Juni 2023 in Hoppstädten-Weiersbach 240,5 Gramm Amphetamin zum Preis von 1.000 Euro an eine Vertrauensperson des Polizeipräsidiums Trier sowie an einen nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz veräußert haben. Die 240,5 Gramm Amphetamin sollen die beiden vorgenannten Angeklagten von dem 43 Jahre alten Angeklagten aus Saarlouis zum Zwecke der gewinnbringenden Veräußerung erhalten haben.
Fall 2:
Ende Juli 2023 sollen sich alle vier Angeklagten entsprechend ihres gemeinsam gefassten Tatentschlusses mit der Vertrauensperson des Polizeipräsidiums Trier und dem nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz auf dem Parkplatz eines Baumarktes in Saarlouis verabredet haben, um dort 25 Kilogramm Amphetamin zum Preis von 32.500 Euro an die Vertrauensperson und den nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten zu veräußern. Als der 50 Jahre alte Angeklagte aus Saarlouis mit dem Amphetamin am vereinbarten Übergabeort erschienen sei, sei der Zugriff durch die Polizei erfolgt. In dem Rucksack des 50 Jahre alten Angeklagten aus Saarlouis seien 20,875 Kilogramm Amphetamin sichergestellt worden. Der 50 Jahre alte Angeklagte aus Saarlouis soll in seiner Hosentasche zu Verteidigungszwecken ein Messer mit sich geführt haben.
Fall 3:
Im Anschluss an den polizeilichen Zugriff (Fall 2) sei die Wohnung des 43 Jahre alten Angeklagten aus Saarlouis durchsucht worden. Bei dieser Durchsuchung seien 1.323 Gramm Amphetamin, 1.515 Gramm Cannabis, 11,5 Ecstasy-Pillen, 519 LSD-Trips, drei Gramm Kokain und ein Gramm MDMA sichergestellt worden. Auch diese Betäubungsmittel seien zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen.
Fall 4:
Im Anschluss an den polizeilichen Zugriff (Fall 2) sei zudem die Wohnung des 50 Jahre alten Angeklagten aus Saarlouis durchsucht worden. Bei dieser Durchsuchung seien 8.567,08 Gramm Amphetamin, 0,25 Liter Amphetaminbase, 2.982,5 Gramm Haschisch und 4.724 Gramm Marihuana sichergestellt worden. In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln seien diverse Messer, unter anderem zwei Einhandmesser, gelagert worden, die der 50 Jahre alte Angeklagte aus Saarlouis zu Verteidigungszwecken in seiner Wohnung verwahrt habe.
Fortsetzungstermine sind auf den 13.02.2024, 20.02.2024, 22.02.2024, 23.02.2024, 04.03.2024, 06.03.2024, 18.03.2024 und den 02.04.2024 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach