Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. und bis zum 18. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der übernächste Termin dieser Art findet am Freitag dieser Woche (22.12.2023) beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 57 NBs 1021 Js 12603/21 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert gewesen sei, soll Anfang Juni 2021 in Bad Kreuznach in eine verbale Streitigkeit mit zwei weiteren Beteiligten verwickelt gewesen sein. Die hinzugerufene Polizei habe die streitenden Parteien zunächst voneinander getrennt. Nach Trennung der Parteien sei dem Angeklagten von den Beamten gestattet worden eine Flasche Wasser aus seiner Wohnung zu holen. Der Angeklagte habe jene Flasche später nach vorangegangener Androhung in ein geöffnetes Fenster der Nachbarwohnung geworfen. Die Polizeibeamten hätten daraufhin den Angeklagten zu Boden gebracht und an den Beinen fixiert.
Hierbei habe der Angeklagte die drei anwesenden Polizeibeamten als „Kurva“ bezeichnet. Auch habe er um sich gespuckt, ohne jedoch einen der Beamten zu treffen. Während der Fixierung habe der Angeklagte immer wieder mit seinen Beinen um sich getreten, um sich gegen die Maßnahme zu wehren. Nachdem der Angeklagte schließlich in einen Streifwagen gesetzt und zur Dienststelle verbracht worden sei, habe er erneut mehrfach um sich gespuckt und mit beiden Füßen gegen die Fensterscheibe getreten. Auf der Dienststelle sei er in eine Gewahrsamszelle verbracht worden.
Hierbei habe er die bei der Verbringung anwesenden vier Polizeibeamten erneut mit dem Wort „Kurva“ bezeichnet. Zudem habe er die Beine in den Boden gestemmt, sich zusammensacken lassen und erneut mehrfach um sich getreten. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen. Anmerkung der Redaktion: die Verwendung des Wortes “Kurva” ist laut Wiktionary seit dem 15. Jahrhundert als gemeinslawischer Begriff nachgewiesen. Die Bedeutung auf tschechisch, russisch, ukrainisch, weissrussisch serbokroatisch und bulgarisch ist die vulgäre Bezeichnung für eine Prostituierte, entsprechend den deutschen Worten Hure, Nutte und Schlampe.)
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach