Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste Termin dieser Art findet am Montag kommender Woche (18.12.2023) beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 6739/21 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 32 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen falscher Verdächtigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte März 2021 bis Anfang Juli 2021 in sechs Fällen ohne hierbei im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben. Hierbei sei er sich jeweils bewusst gewesen, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Bei einer dieser Fahrten sei er aus unbekannten Gründen von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Müllcontainer zusammengestoßen. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von 3.272,50 Euro entstanden. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt und noch versucht habe den Müllcontainer wieder aufzurichten, habe er den Unfallort mit dem Pkw verlassen, ohne seinen Unfallverpflichtungen nachzukommen.
Im Rahmen der nachfolgenden Ermittlungen zum Unfallgeschehen habe der Angeklagte der Polizei gegenüber der Wahrheit zuwider angegeben, dass seine Freundin das Fahrzeug gesteuert und den Unfall verursacht habe. Er habe mit dieser Aussage erreichen wollen, dass nicht gegen ihn, sondern gegen seine Freundin wegen der Unfallfahrt und der Unfallflucht ermittelt werden würde. Der Angeklagte hat sich zu sämtlichen Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Mit der Berufung möchte er einen Strafnachlass erreichen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach