Von unserem Redakteur
Claus Jotzo
Mit elf Jastimmen bei einer Enthaltung hat der Ausschuss für Messen und Märkte (“Jahrmarktsausschuss”) am gestrigen Mittwochabend (13.12.2023) ein “Verbot des Mitführens von Tieren während des Jahrmarktes” beschlossen. Blinden- und Polizeihunde sowie andere “Assistenztiere”, wie Büglers Ponys, sind von diesem Verbot ausgenommen. Die endgültige Entscheidung in dieser Sache liegt beim Stadtrat, der laut Ausschussbeschluss die “Satzung der Stadt Bad Kreuznach über den Jahrmarkt” ändern soll. Der Initiator des Tiermitführverbotes, Beigeordneter Markus Schlosser, war nach eigenen Worten durch eine “Resolution” auf das Anliegen aufmerksam geworden.
Und hatte sich dann nach fachverwaltungsinterner Abstimmung sehr schnell nach dem diesjährigen Jahrmarkt öffentlich für ein “Verbot des Mitführens von Tieren während des Jahrmarktes” ausgesprochen. Einleitend berichtete Schlosser, dass er mit Emanuel Letz das dienstliche Einvernehmen in dieser Frage hergestellt habe, “auch wenn der Oberbürgermeister nicht unbedingt ein Freund von Verboten ist”. Im Gremium durfte sich Markus Schlosser über eine breite Zustimmung freuen. So über die von Werner Lorenz (FDP): “ich zweifele am Verstand von Leuten, die überhaupt einen Hund mitbringen zu so einem Fest”, erklärte der Bosenheimer Winzer und Großgastronom (“Bonnheimer Hof”).
Auch Mirko Kohl (CDU) meldete sich für die Neuregelung zu Wort. Kohl sprach von “Tierquälerei” und wies darauf hin, dass so sowohl die Tiere, fast ausschließlich Hunde, aber auch Kinder geschützt würden. Markus Schlosser bestätigte dieses Argument mit dem Hinweis, dass nach seiner Feststellung bisher auch große Hunde ohne Maulkorb mitgeführt wurden. Wenn eines dieser Tiere in eine Stresssituation gerate und im Gedränge nach links oder rechts knappe, könne Schlimmes geschehen. Als einziges Ausschussmitglied widersprach Yunus Senel (SPD) dem Tiermitführverbot: “Hundebesitzer können selbst entscheiden, was für ihre Tiere richtig ist”.