Leserbrief von
Gernot Bach
Da ist der Beigeordnete der Stadt Markus Schlosser wohl tatsächlich über das Ziel hinaus geschossen: Nach seinen Vorstellungen sollte die Gebühr für einen Anwohnerparkplatz von 31,50 Euro um das Zwölffache auf 360 Euro jährlich steigen. Ein starkes Stück, was erwartbar Protest auslöst, zumal es sich nach Presseberichten hierbei offensichtlich um eine nicht im Stadtvorstand abgesprochene “Mitteilungsvorlage” handelt. Also um einen Alleingang des Dezernenten. Natürlich wird es bei dem genannten Betrag nicht bleiben.
Unabhängig von Formalien und der erkennbaren Missstimmung innerhalb des Stadtvorstandes sei aber die Frage erlaubt: Welche Rechte erwerbe ich eigentlich durch den Kauf eines solchen Ausweises? Wo sind die Vorteile für den “wahrscheinlichen” Nutzer? Ein Mietverhältnis für einen Parkplatz wird wohl nicht begründet, denn sonst müsste die Stadt als Vermieter dem Mieter den Parkplatz zum Gebrauch überlassen, im Gegenzug schuldete der Mieter der Stadt ein Entgeld in Form des Mietzinses und der Gebrauch des Parkplatzes müsste garantiert werden.
Da aber die Stadt nicht wird vermeiden können, das Fremdparker die Anwohnerparkplätze blockieren, entfällt diese Garantie, also kein Mietverhältnis. Was dann bleibt, ist die Suche nach einer Parkmöglichkeit trotz Ausweis. Natürlich kann der Anwohner dann das Ordnungsamt verständigen, ein Bußgeld zu Gunsten der Stadt und ein Abschleppen bewirken. Aber was hilft das im Moment der Parkplatzsuche? Bleibt zu hoffen, dass Vernunft und Verhältnismäßigkeit einkehrt bei den Beratungen und Entscheidungen. Das Vorpreschen des Beigeordneten muss jedenfalls gestoppt werden.