Vorwort der Redaktion: es gibt durch Verwaltungsdummheit und / oder – böswilligkeit erzeugte Probleme, die kann man als intelligentes Lebenwesen nicht sachlich beschreiben. Da muss man polemisch und im Einzelfall sogar verbal unflätig werden, um die von den Unfähigen provozierten Aggressionen gewaltfrei verarbeiten zu können.
Denn wer damit ganz sachlich umgehen kann, dem fehlt es an der für jedes ehrliche Engagement zwingend nötigen Leidenschaft. Die Gemeindeordnung (GemO) schreibt in § 75, Absatz 2 vor: “der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Gemeinderats zu hören”. OB Emanuel Letz verweigert dies mit der Begründung, in der Kernstadt gäbe es keine Ortsbezirke. Diese würde dadurch benachteiligt.
Gastbeitrag “Vergesslichkeit” von
Bernd Burghardt
Nun wird sich wieder künstlich aufgeregt, weil irgendein Ortsbeirat mal nicht beteiligt worden sei. Aktuell wird die mangelnde Anhörung beim Thema “Wiederkehrende Ausbaubeiträge” gerügt. Wo bleibt da das Verständnis für die umfangreiche Aufgabenstellung eines Stadtvorstandes (StaVo)? Zudem ist es doch ein Segen der Evolution, wenn bei einer zu hohen Zahl an Infos das menschliche Gehirn einfach weniger wichtige Elemente ausblendet. Und die Beteiligung von Ortsbeiräten ist definitiv weniger wichtig.
Zudem heißt es in der GemO, dass bei allen Themen, die einen Ortsbezirk betreffen, eine Beteiligung verpflichtend ist. Damit ist ja klar, dass die Beteiligung bei Themen, die gleich mehrere Ortsbezirke betreffen oder gar die Kernstadt ebenso, eine ehrenamtliche Mitarbeit absolut nicht gewünscht ist. Diese bedeutende Einschätzung der Rechtslage wird seit geraumer Zeit auch damit untermauert, dass auf schriftliche Anfragen seitens Ortsvorstehern an StaVo oder Amtsleitern erst gar nicht reagiert wird. Gleiches ist auch bei Beschlüssen festzustellen. Seit 30 Jahren gibt es regelmäßig diese überflüssigen Gefechte, weil Ortsbeiräte einfach nicht begreifen wollen, was Sache der Verwaltung ist.
Und sie sich weit außerhalb ihrer Kompetenz einmischen wollen. Da kann man nur mit Ignorieren reagieren. Wer hier argumentiert, dass bei gegebenem Interpretationsspielraum der Rechtslage ja auch gesunder Menschenverstand oder politisches Gespür für das Ehrenamt helfen könnte, der ist offensichtlich nicht lange genug dabei. Abschließend sei erneut auf die gesegnete evolutionsbedingte Schutzfunktion des Gehirns verwiesen. Da ist es normal, wenn alle 6 Monate auf Paragraph 75 der GemO hingewiesen werden muss, denn unwichtige Infos werden vom Gehirn ins Archiv verschoben.
Bernd Burghardt ist seit dem 5. Mai 1993 ehrenamtlicher Ortsvorsteher von Ippesheim. Also seit über 30 Jahren. Zu dem landesweit sehr seltenen Jubiläum bekam Burghardt überregional Glückwünsche. Nur von der Stadtverwaltung Bad Kreuznach nicht.