Illegale Subvention der SG Eintracht durch die Stadt?

Bad Kreuznach ist eine Sportstadt. In den vergangenen rund einhundert Jahren haben Einwohner*Innen immer wieder sogar Goldmedallien bei Olympischen Spielen gewonnen. Vereine wie MTV und KSV bringen bis heute internationale wie nationale Titelträger hervor. Auch nur annähernd vergleichbare Erfolge kann die örtliche Fußballszene nicht für sich verbuchen. Oder sie liegen, wie die Teilnahme der SG Eintracht Bad Kreuznach an der 2. Fußball-Bundesliga Süd in der Saison 1975/1976, Jahrzehnte zurück. Trotzdem ist etwa die Eintracht eines der Hätschelkinder der kommunalen Sportszene.

Während andere, sportlich relativ erfolgreichere Vereine bei der Stadt selbst um Kleinbeträge bitteln und betteln müssen, zeigt sich Bad Kreuznach gegenüber dem Fußball-Traditionsverein sehr großzügig. Der Mannschaft, die aktuell als erfreulich erfolgreicher Tabellenführer in der Landesliga West Südwest-Nahe vor Teams aus Hackenheim und Hüffelsheim steht, wird u.a. die teuerste Sportstätte im Stadtgebiet, das Friedrich-Moebus-Stadion, zur Verfügung gestellt.

Während andere städtische Fußballvereine, wie etwa die TSG Planig, erhebliche Eigenmittel einbringen, um die von Ihnen genutzten Sportstätten zu erhalten, läuft es bei der SG Eintracht umgekehrt. Die kommunalpolitisch insbesondere bei den drei großen Stadtratsfraktionen CDU, SPD und Grüne gut vernetzten Eintrachtler haben immer wieder Wege gefunden, städtische Hilfe zu erhalten. Wie schon beim Bau des Vereinsheimes am Haupteingang zum Moebus-Stadion, als die Stadt das Grundstück auf Erbpachtbasis für kleines Geld zur Verfügung stellte.

Und so den Bau vor Jahrzehnten überhaupt erst ermöglichte. Diese Förderung wurde zwar nichtöffentlich beschlossen. Die Diskussion dazu aber auch in der Presse geführt. So dass wenigstens die interessierten Einwohner*Innen davon Kenntnis erhalten haben. Ganz anders als von einem anderen Vertrag, den die Stadt am 1. Juli 2014 mit der Eintracht schloss. Unterzeichnet von der damaligen Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer und dem seinerzeitigen Eintracht-Vorsitzenden Dennis Krick.

Darin räumt die Stadt der SG Eintracht gleich mehrere Rechte ein. So ist in § 1 bestimmt: “der Verein übernimmt die Bewirtschaftung für das Friedrich-Moebus-Stadion (Verab­reichung von Speisen und Getränken)”. Eine Gegenleistung für dieses Exklusivrecht ist laut Vertrag dafür nicht zu erbringen. Es ist lediglich festgeschrieben, dass “der Verein der Stadt eine angemessene und ortsübliche Preisgestaltung” zusichert. Als Catering-Zentrale für diesen Zweck stellt die Stadt der SG Eintacht einen Raum im Stadion zur Verfügung.

Gästen des Moebus-Stadions ist dieser unter dem Namen “Sport-Treff” bekannt. Sowohl wegen der Bewirtschaftung als auch wegen der Nutzung dieses Raumes gibt es seit längerer Zeit Kritik und Interessen aus dem Kreis der übrigen, das Moebus-Stadion nutzenden Vereine. In der Mitteilungsvorlage mit der Drucksachennummer 23/044 hat die Stadtverwaltung in der Sitzung des Sportausschusses am 15.2.2023 vorbildlich transparent diese Rückmeldungen aufgenommen. Und eine Kündigung des Vertrages mit der SG Eintracht angesprochen. Das rief den organisierten Widerstand der Eintracht-Freunde hervor.

Beigeordneter Markus Schlosser, der die Mitteilungsvorlage unterschrieben hatte, nahm seine Verwaltungsmitarbeitenden in Schutz – und die Schuld auf sich. Obwohl er in der Sache vollkommen richtig lag. Was durch Recherchen der Redaktion dieser Seite belegt ist. Diese zeigen: der Vorschlag des Amtes für Schulen und Sport war mehr als sachgerecht. Denn der am 1.7.2014 geschlossene und am 30. März 2016 modifizierte Vertrag verstößt nach der Beurteilung eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht gleich mehrfach gegen Grundsätze der Gemeindeordnung und des Gemeindehaushaltsrechtes.

Der Redaktion dieser Seite liegt der Vertrag zwischen Stadt und und der SG Eintracht vor. Und bald auch schon den zuständigen Prüfungsbehörden. Denn ohne jeden Zweifel verstößt diese Vereinbarung zumindest gegen haushaltsrechtliche Vorschriften.

Das liegt vor allem an den geheim vereinbarten finanziellen Vertragsinhalten. So beträgt der – seit neun Jahren unveränderte – Mietzins für den Raum im Erdgeschoss samt Lager ganze 50 Euro monatlich (in Worten: fünfzig Euro). Das sind deutlich unter 80 Cent für den Quadratmeter. Das Nutzungsrecht für die über 100 Quadratmeter große Freifläche vor dem “Sport-Treff” gibt es kostenlos dazu. Noch krasser ist die Vereinbarung der Nebenkostenpauschale, mit der Heizung, Strom, Grundsteuer, Versicherung usw abgegolten sind.

Auch diese beträgt nur 50 Euro im Monat. Ohne jede Nachzahlungsverpflichtung oder verbrauchsabhängiger Abrechnung. Zwar ist in dem Vertrag in § 5 ausdrücklich bestimmt: “bei gestiegenen Energiebezugspreisen wird – entsprechend der Steigerungsrate – eine Anpassung der Nebenkostenpauschale erfolgen. Diese kann jährlich ohne weitere Vereinbarung angepasst werden”. Das ist aber nie erfolgt. Selbst als im Frühjahr 2022, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die Energiepreise explodierten, blieb die damals noch im Amt befindliche Dr. Heike Kaster-Meurer untätig.

Der Fachanwalt schätzt den finanziellen Vorteil, den die Stadtverwaltung der SG Eintracht allein durch diese Vereinbarung gewährt, “auf jährlich nicht unter 3.000 Euro bei der Miete und weitere bis zu 4.000 Euro bei den Nebenkosten”. Selbst wenn man die Vorteilsgewährung insgesamt auf nur 5.000 Euro im Jahr herunterrechnet, wurde die SG Eintracht Bad Kreuznach seit Vertragsschluss mit rund 45.000 Euro gefördert. Ohne dass diese Subvention vom Stadtrat beschlossen oder in einem der Stadthaushalte transparent verbucht worden wäre.

Im selben Zeitraum wurden andere Sportvereine – immer mit dem Hinweis auf die schlechte Finanzlage der Stadt – mit Kleinbeträgen abgespeist. Oder gingen vollkommen leer aus. Verwaltungsinsider sind sich sicher, dass es – auch ausserhalb des Sportbereiches – weitere Verträge und Vereinbarungen zwischen der Stadt und Vereinen bzw organisierten Interessen gibt, die nie in einem Ausschuss beraten und beschlossen wurden. Und über die mit Steuergeld finanzierte städtische Leistungen oder Mittel ohne jede demokratische Kontrolle intransparent an Dritte fliessen.