Thomas Blechschmidt will das Bosenheimer Bad schließen

Recherchiert und bewertet von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Bei den Beratungen des Stadthaushaltes für 2023 im Finanzausschuss und im Stadtrat sah es im November und Dezember 2022 so aus, als würde die Stadtratsmehrheit den Eingemeindungsvertrag respektieren. Und bezüglich der Finanzierung des Bosenheimer Bades das Ergebnis des anhängigen Verfahrens beim Verwaltungsgericht Koblenz abwarten. Denn im Haushalt wurden die benötigten 150.000 Euro für 2023 eingestellt. Von dieser Übereinkunft hat sich Bürgermeister Thomas Blechschmidt, im Auftrag oder motiviert von wem auch immer, wohl verabschiedet.

Das ist die logische Konsequenz aus einer Blechschmidt-Erklärung, die der Kämmerer am gestrigen Montagabend (27.3.2023) in der Sondersitzung des Finanzausschusses machte. Blechschmidt kündigte an, dass er in der Stadtratssitzung am Donnerstag dieser Woche das Thema Finanzierung Bosenheimer Bad noch einmal ansprechen werde. Und zwar dann, wenn der Stadtrat die von ihm erarbeiteten und vom Finanzausschuss gestern abgesegnten Veränderungen im Stadthaushalt beschliesst. Und damit den Weg frei macht zu einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Das klingt schon auf den ersten Blick widersprüchlich. Denn wenn der Haushalt genehmigt werden kann, steht ja auch das Geld für Bosenheim zur Verfügung. Demzufolge hätte Blechschmidt genau andersherum ankündigen müssen, wenn es ihm um den Erhalt des Bades ginge: das Thema Bosenheimer Bad nur dann im Stadtrat behandeln, wenn das Kommunalparlament Blechschmidts Etataufhübschungskonzept nicht zustimmt. Denn in diesem Fall müßte Blechschmidt entscheiden, ob er den Betrieb des Bosenheimer Bades, wie die Bezahlung seines Gehaltes, als städtische Pflichtaufgabe einstuft (und den Eingemeindungsvertrag damit als rechtsgültig anerkennt).

Oder an seiner bisherigen, rechtsirrigen Einschätzung fest hält, dergemäß der Betrieb des Bosenheimer Bades eine von vertraglichen Verpflichtungen freie freiwillige Leistung der Stadt ist. Daher ist klar: wer trotz Schaffung der Voraussetzungen für eine Haushaltsgenehmigung das Thema Bosenheimer Bad im Stadtrat auf die Tagesordnung setzt, kann nur die Absicht haben den Betrieb zu verhindern oder einzuschränken. Da die Stadtratstagesordnung nur von einer einzigen Person bestimmt wird, dem Oberbürgermeister, drängt sich die Frage auf, wieso Emanuel Letz den Tagesordnungspunkt “Freibad Bosenheim” aufgenommen hat.

Denn Letz wohnt nicht nur in Bosenheim. Sondern hat dort den höchsten Stimmanteil bei der OB-Wahl erhalten. Auch wegen seiner Zusage, sich für den Erhalt des Bades einzusetzen. Ohne die durch ihn persönlich erfolgte Aufnahme des TOP auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung, könnte am Donnerstag über das Thema gar nicht beraten und schon gar nicht abgestimmt werden. Leider sind auch die Bad-Befürworter an der aktuellen Lage schuld. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, der Stadt die Bosenheimer Rechtsposition deutlich zu machen.

Und habe auch den Extremfall klar dargestellt: Weil der Betrieb des Bades aufgrund der Verpflichtung aus dem Eingemeindungsvertrag eine städtische Pflichtaufgabe ist, muss die Stadt das Bosenheimer Bad auch im Falle einer fortgesetzten Verweigerung der Haushaltsgenehmigung betreiben. Selbst im Falle der Insolvenz der BAD GmbH und bei Schliessung des Salinenbades müßte die Stadt ihrer vertraglichen Verpflichtung nachkommen. Denn fakt ist: die Bosenheimer (über)erfüllen ihre Verpflichtungen aus dem Eingemeindungsvertrag bis heute auf Cent und Euro.

Die Gehälter der städtischen Bediensteten werden ja auch voll weiter bezahlt. So wie die Miet- und Pachtverträge. Und alles andere. Vor 2.000 Jahren wäre so ein Rechtsbruch auf Bad Kreuznacher Gemarkung nicht passiert. Zumindest nicht straffrei. Da regierten hier die Römer. Und für die war “pacta sunt servanda” (Verträge sind einzuhalten) ein von tiefer Überzeugung getragener Rechtsgrundsatz. Entschieden wird das Schicksal des Bosenheimer Bades wohl erst vom Verwaltungsgericht. Weil die Menschen vor Ort es einfach nicht können. Bis dahin könnte es allerdings noch dicker kommen.

Da der Stadtrat das Grundstück, auf dem sich das Bosenheimer Bad befindet, ins Eigentum der BAD GmbH übertragen hat, würde die Einrichtung im Falle der BGK/BAD-Insolvenz, die laut Bürgermeister im Finanzausschuss immer noch im Raum steht, zur Insolvenzmasse werden. Weil die Stadtratsmitglieder es bis heute versäumt haben, Grund und Boden in das Eigentum der Stadt zurückzuführen. Auch wenn es zur BGK/BAD-Insolvenz hoffentlich nicht kommen wird, sollte allein diese Situation Motivation genug sein, um eine unverzügliche Auslösung des Grundstückes aus dem BAD-Betriebsvermögen und eine Rückführung in das Eigentum der Stadt zu bewirken.