Antragsfrist für die kostenlose Schulbuchausleihe endet am 15. März 2023

Die Antragsfrist für die Teilnahme an der kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern sowie von Arbeits- und Übungsheften endet am Mittwoch, 15.03.2023. Die Anträge müssen zwingend bis zu diesem Stichtag bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Anträge können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kreisverwaltung persönlich abgegeben werden.

Daneben besteht auch die Möglichkeit, die Anträge – mit Kopien der Einkommensnachweise – in den Briefkasten der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, einzuwerfen sowie per Post oder eingescannt als PDF-Datei per Mail (schulbuchausleihe@kreis-badkreuznach.de) an die Kreisverwaltung zu übermitteln. Zudem ist es möglich den Antrag online auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-badkreuznach.de, zu stellen. Zu den kreiseigenen Schulen des Landkreises Bad Kreuznach gehören:

Realschulen Plus:
„Auf Kyrau“ und „Auf Halmen“ in Kirn, Realschule plus am Rotenfels in Bad Münster am Stein-Ebernburg, Crucenia Realschule plus Bad Kreuznach, Disibod-Realschule plus in Bad Sobernheim, Sonnenberg Realschule plus in Langenlonsheim, Realschule plus in Meisenheim, Realschule plus in Waldböckelheim, Realschule plus in Wallhausen

Gymnasien:
An der Stadtmauer, Am Römerkastell, Lina-Hilger-Gymnasium in Bad Kreuznach, Gymnasium Kirn, Emanuel-Felke-Gymnasium in Bad Sobernheim

Integrierte Gesamtschulen:
IGS in Bad Kreuznach, IGS in Stromberg

Berufsbildende Schulen:
BBS Wirtschaft in Bad Kreuznach, BBS TGHS (Technik-Gewerbe-Hauswirtschaft-Sozialwesen) in Bad Kreuznach, Berufsbildende Schule in Kirn

Ansprechpartner für die Schulbuchausleihe bei der Kreisverwaltung sind: Frau Qarizada (Tel.: 0671/803-1653) und Frau Langguth (Tel.: 0671/803-1664), jeweils Montag bis Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr. Anträge auf Schulbuchausleihe für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen könne direkt bei der Stadtverwaltung Bad Kreuznach (für Grundschulen in der Stadt Bad Kreuznach) bzw. den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen gestellt werden (seit diesem Jahr gilt dies auch für die Grundschule Wallhausen, bisher mussten diese Anträge an die Kreisverwaltung gerichtet werden).

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach