Alle sind eingeladen – aber nur die Vorgeschlagenen dürfen sich vorstellen

Die Wahl des neuen hauptamtlichen Kreisbeigeordneten am Montag kommender Woche (9.1.2023, 14:30 Uhr) ist von weitreichender Bedeutung. Zwar beträgt die Wahlzeit nur acht Jahre. Aber das bedeutet: ganz egal wie die Bürger*Innen bei der Kommunalwahl 2024 abstimmen, der dann neugewählte Kreistag hat bezüglich dieser Personalie nichts zu sagen. Denn dessen Amtszeit endet schon nach fünf Jahren wieder, also 2029. Während die am 9.1.2023 gewählte Person bis 2031 amtiert. Entsprechend ernsthaft wurde diese Wahlhandlung in den Kreistagsfraktionen vorbereitet. Drei haben eigene Bewerber*Innen aufgestellt. Die CDU Andrea Silvestri. Die SPD Oliver Kohl.

Und die Fraktion der Parteilosen Lutz Haufe (früher AfD). Welche gesetzlichen Vorgaben bei der Wahlhandlung zu beachten sind, hat diese Seite im mehreren Berichten (siehe unten) bereits vorgestellt. Dank der vom Bürgerbeauftragten der Kreisverwaltung, Harald Skär, auf Anfrage mitgeteilten Informationen, sind jetzt auch die Details bekannt, die die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen zum Ablauf vereinbart haben. Dazu gehört zunächst einmal die Feststellung, dass alle zehn Bewerber*Innen zur Kreistagssitzung am 9.1.2023 eingeladen werden. Eine Höflichkeitsgeste, die sich nur auf deren Anspruch zur Abrechnung von Fahrtkosten auswirken wird.

Denn die erste konkrete Wahlhandlung besteht in der Aufnahme von Vorschlägen zur Wahl, zu der Sitzungsleiterin Bettina Dickes aufrufen wird. Einen Vorschlag dürfen nur die 50 Kreistagsmitglieder und die Fraktionen machen. Daher ist davon ausgehen, dass nicht alle Bewerber*Innen vorgeschlagen werden. Mit einer fatalen Folge: Vorstellen dürfen sich nämlich nur jene der zehn Bewerber*Innen, die auch vorgeschlagen wurden. Das dürfte das Aus für jene Hälfte des Bewerber*Innenfeldes bedeuten, die nicht wie Silvestri, Kohl, Haufe, Amtsinhaber Nies und Einzelbewerber Schlosser vor Ort parteipolitisch verwurzelt sind.

Logisch wäre eigentlich, dass sich erst alle Bewerber*Innen vorstellen, damit die Kreistagsmitglieder konkret wissen, aus welchen Gründen sie diese vorschlagen – oder eben nicht. Warum die drei Fraktionen mit eigenen Kandidat*Innen auf die Komplettvorstellung des Bewerber*Innnefeldes verzichten, ist nachvollziehbar. Die wissen ja, wen sie wählen wollen. Die Tatsache, dass auch die kandidatenlosen Fraktionen auf die Gesamtvorstellung verzichten, legt die Überlegung nahe: auch die wissen das bereits. Geben es aber vorab nicht öffentlich bekannt.

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