Faire Liste / BüFEP beantragen Information zum OVG-Termin “Tourismusbeitrag”

Am Freitag vergangener Woche (9.12.2022) wurde der dritte Normenkontrollantrag des Antonio Valentino gegen den Tourimusbeitrag 2017 verhandelt. Wie schon 2018 und 2021 beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Prozess ist für die rund 1.800 Empfänger*Innen von Beitragsbescheiden von Bedeutung. Würde das Gericht die Satzung der Stadt ein drittes Mal aufheben, wäre der Bad Kreuznacher Tourismusbeitrag Geschichte. Denn anders als nach den beiden früheren Verfahren hätte die Stadt keine Möglichkeit mehr einen gerichtlich ermittelten Fehler zu korrigieren.

Denn die Ansprüche für das Jahr 2017 sind am 31.12.2021 verjährt. Das bedeutet für jene 94 Beitragsempfänger, die Widerspruch eingelegt haben: sie erhalten ihr Geld zurück. Oder müssen, wenn sie die Aussetzung der Vollziehung beantragt haben, erst gar nichts zahlen. Selbst bei einer Niederlage von Antonio Valentino im Normenkontrollverfahren bedeutet das nicht ein Ende der Rechtsstreitigkeiten. Ganz davon abgesehen, dass der Mister vom “Ponte Vecchio” in diesem Fall vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen würde.

Die Widerspruchsverfahren und die Normenkontrolle unterscheiden sich grundlegend bezüglich ihres juristischen Prüfinhaltes. So wird im aktuellen Verfahren beim OVG etwa untersucht, ob es zulässig war, dass der Stadtrat am 15.12.2016 beschloss, dass in den allermeisten Fällen das Umsatzbezugsjahr 2016 sein sollte. Und dieses relevante Jahr am 30.9.2021, nach Abschluß des Beitragserhebungsverfahrens, auf 2017 änderte. Auch die Rechtmäßigkeit des am 30.9.2021 durch die damalige Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer mitverantwortete Ausschluß von drei Stadtratsmitgliedern wird durch das OVG geprüft.

Im Widerspruchsverfahren, das vor dem Stadtrechtsausschuss beginnt und beim Verwaltungsgericht Koblenz weitergeführt würde, stehen ganz andere Punkte auf der Prüfliste. Etwa die Tatsache, dass mehrere hundert potentiell Beitragspflichtige gar keinen Bescheid erhalten haben. Wodurch der grundgesetzlich geschützte Gleichheitssatz gravierend verletzt wurde. Auch die Tatsache, dass ein großer Teil dieser Bescheide (falsch) geschätzt wurde, spielt eine entscheidende Rolle. In diesem Verfahrensweg würden aber auch noch eine Reihe weiterer Punkte geprüft.

“Fachlich läuft das auf ein Gemetzel hinaus, weil dann jeder einzelne Fehler der GuT GmbH, die das Beitragserhebungsverfahren durchgeführt hat, zur Sprache kommt”, stellt Antonio Valentino dazu fest. All diese Aspekte wurden in dem bereits über fünf Jahre andauernden Verfahren dem Stadtrat noch nie erklärt. Das hat die Fraktion “Faire Liste / BüFEP” erkannt. Und beim Oberbürgermeister fristgemäß beantragt, den Punkt “Berichterstattung der Verwaltung über das Normenkontrollverfahren gegen die Tourismusbeitragssatzung 2017” auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 15.12.2022 aufzunehmen.

“Unter dem vorgenannten TOP soll die Verwaltung den Stadtrat, falls am 15.12.2022 bereits eine Entscheidung vorliegt, über das Urteil informieren. Falls eine Entscheidung noch nicht vorliegt bitten wir über die Argumente des Antragstellers und die Gegenargumente der Stadtverwaltung sowie über den Verlauf der mündlichen Verhandlung zu berichten”, erklären die Stadtratsmitglieder Wilhelm Zimmerlin (Fraktionsvorsitzender) und Gerhard Merkelbach (stellvertretender Fraktionsvorsitzender) dazu.