Peinlich: Stadt erklärt “öffentlich” eingestufte Vorlage zur Geheimsache

Einen Fehler auf der Tagesordnung für die morgige Stadtratssitzung hat die Stadtverwaltung auf Anfrage der Redaktion dieser Seite bereits vorgestern eingeräumt. Und den Punkt “Bebauungsplan “Verlängerung Humperdinckstraße und Hohe Bell” (Nr. 5/17) Beschluss zum 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag” zur Beratung in den Planungsausschuss verschoben. Aber auch der Punkt “Ankauf Gebäude Kornmarkt 5 (Sparkassengebäude) als Verwaltungsgebäude” ruft Kritiker auf den Plan. Diese wenden sich nicht gegen den Kauf.

Und nur im Detail gegen die Bedingungen. Sondern gegen den Plan der Verwaltung dieses für die Zukunft der Stadt so wichtige Thema nichtöffentlich zu entscheiden. Das Argument der Stadt: formal ist es eine Grundstücksangelegenheit. Solche Themen müssen wegen berechtigten Interessen Dritter nichtöffentlich behandelt werden. Die Rechtsprechung sagt dazu: das gilt nur dann, wenn tatsächlich noch schützenswerte Details vorhanden sind. Was bereits in der Presse oder Sozialen Medien bekanntgemacht wurde, kann nicht mehr geheimgehalten werden.

Genau das ist bei diesem Gebäudekauf der Fall. Seit dem der CDU-Fraktionsvorsitzende Manfred Rapp Anfang Januar 2020 den Vorschlag öffentlich machte, wurde bis in den letzten Winkel des Gebäudes jedes Detail öffentlich erölrtert. Auch in unzähligen Gremiensitzungen der Stadt. Der neue Stadtrechtsdirektor mag das nicht wissen, weil er erst seit einigen Wochen im Amt ist. Aber im Hauptamt der Stadt werden mehrere Mitarbeitende seit Jahren bezahlt. Sie müßten die Fakten kennen. Zumal dieser Formfehler das gesamte Projekt in Frage stellt.

Rechts oben steht unmißverständlich “öffentlich”. Trotzdem wurde diese Vorlage den 44 Stadtratsmitgliedern im Rahmen der nichtöffentlichen Stadtratsunterlagen übermittelt. Der Öffentlichkeit wird die Einsicht in dieses Dokument verweigert.

Denn wird ein in öffentlicher Sitzung zu fassender Beschluß nichtöffentlich gefaßt, wird er dadurch juristisch anfechtbar. Im konkreten Fall hat die Stadt auch alles dafür getan, dass Kläger gute Aussichten haben. So unfassbar das ist: die Beschlußvorlage mit der Drucksachennummer 22/420 wurde vom federführenden Stadtbauamt selbst als “öffentlich” eingestuft. Was naheliegend ist, weil fast alle in dem Papier angeführten Fakten bereits in öffentlichen Sitzungen bekanntgegeben und beraten wurden. Zuletzt Anfang November im Rahmen der Etatberatungen für 2023.