Geheim vor öffentlich: AfD, Faire Liste, BüFEP und andere protestieren

Mit der Einladung zur Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag (24.11.2022) hat Oberbürgermeister Emanuel Letz einige aufmerksame Stadtratsmitglieder aufgeschreckt. Zum einen, weil die Emailfassung erst am Samstagnachmittag verschickt wurde. Aber vor allem wegen dem darin aufgezeigten Programm für die Sitzung. Denn wie schon am 21. Juli 2022 ist erneut der nichtöffentliche Teil dem öffentlichen vorangestellt. Einwohner*Innen und Presse dürfen frühestens um 18:30 Uhr an der Sitzung, die im Sitzungssaal der Kreisverwaltung (Salinenstr. 47) stattfindet, teilnehmen.

Im Juli zog sich der ebenso vorgezogene nichtöffentliche Teil aufgrund des hier in keiner Weise zu kritisierenden Kommunikationsbedürfnisses der Stadtratsmitglieder länger hin, als angekündigt. Jene Menschen, die das ganze Stadttheater mit ihren Steuern und Abgaben finanzieren, mußten warten. Davor möchte Jörg Fechner, der Vorsitzende der AfD-Stadtratsfraktion, interessierte Einwohner*Innen bewahren. Er hat daher noch am gestrigen Sonntagabend ein Schreiben an den OB gerichtet. Darin kritisiert Fechner zunächst, dass der Oberbürgermeister noch am 14.11. eine Tagesordnung vorlegte, auf dem der öffentliche wie gewohnt vor dem nichtöffentlichen Teil vorgesehen war.

Ohne eine weitere Rücksprache und auch nur ein Wort der Erklärung wurde das geändert. Aber auch diese Umstellung selbst muss nach Auffassung der AfD zurückgenommen werden. Fechners Begründung: “nach der Erfahrung der Sitzung vom 21.7.2022, da mussten Einwohner und Presse fast eine Stunde warten, kann man davon ausgehen, dass sich – angesichts der brisanten Punkte im nichtöffentlichen Teil – der Beginn des öffentlichen Teils weiter nach hinten verschieben kann. Dies ist den Bürgern nicht zu zumuten”.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende teilt dem OB auch mit, wie das Problem gelöst werden kann: “besser wäre es, wenn eventuelle Gäste des nichtöffentlichen Teils später, zum Beispiel zu 19 Uhr oder 20 Uhr, eingeladen werden. Sollte man bis dahin nicht mit der öffentlichen Tagesordnung fertig werden, kann man dies auf die nächste Stadtratssitzung am 15. Dezember verschieben oder einen anderen Termin festlegen”. In die selbe Richtung argumentiert Gerhard Merkelbach für die Fraktion von Fairer Liste und BüFEP. Um seinen Standpunkt unmißverständlich klar zu machen, hat das Planiger Stadtratsmitglied auch gleich einen Antrag gestellt.

Nämlich jenen, “den öffentlichen Teil wie gehabt um 17:30 Uhr starten zu lassen und den nicht öffentlichen Teil daran anzuschließen”. Merkelbach drückt die Verärgerung seiner Fraktion wie folgt aus: “wir wissen nicht warum ständig die Abläufe bzw. auch die Termine der Stadtratssitzungen, sowie der Ausschusssitzungen geändert werden”. Merkelbach lehnt es ab, “Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen zu stellen einfach die Tagesordnung zu ändern und ihnen zuzumuten über eine Stunde im kalten vor dem Gebäude zu warten”.

Das Schreiben der AfD-Stadtratsfraktion an den Oberbürgermeister im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Cron, ich war gestern sehr überrascht als ich am Abend des 19. November Ihre E-Mail mit der Einladung zur Stadtratssitzung und der geänderten Tagesordnung erhielt. An einem Sonnabend abends erwartet man im Allgemeinen keine diesbezügliche Mail. In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.11.2022 wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eine andere Tagesordnung mitgeteilt. Ich habe schon in dieser HA-Sitzung mein Erstaunen geäußert, dass die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil behandelt wurde. Dazu heißt es in der GemO § 34 “Einberufung, Tagesordnung” (5):

“Der Bürgermeister setzt im Benehmen mit den Beigeordneten die Tagesordnung fest. ..” Weiter (6): “Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Für die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen gilt dies nur insoweit, als dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit gefährdet ist.” Dies bedeutet nach meinem Verständnis, dass die Tagesordnung – wenn überhaupt – im öffentlichen Teil der HA-Sitzung bekannt gemacht wird, mit der entsprechenden Beachtung der nichtöffentlichen Themen. Weiterhin beanstande ich, dass in der nach der Sitzung des Hauptausschusses geänderten Tagesordnung der nichtöffentliche Teil vorgezogen wird.

Damit beginnt der öffentliche Teil mit der Einwohnerfragestunde erst (voraussichtlich) gegen 18.30 Uhr. Nach der Erfahrung der Sitzung vom 21.7.2022, da mussten Einwohner und Presse fast eine Stunde warten, kann man davon ausgehen, dass sich – angesichts der brisanten Punkte im nichtöffentlichen Teil – der Beginn des Öffentlichen Teils weiter nach hinten verschieben kann. Dies ist den Bürgern nicht zu zumuten. Besser wäre es, wenn eventuelle Gäste des nichtöffentlichen Teils später, zum Beispiel zu 19 Uhr oder 20 Uhr, eingeladen werden. Sollte man bis dahin nicht mit der öffentlichen Tagesordnung fertig werden, kann man dies auf die nächste Stadtratssitzung am 15. Dezember verschieben oder einen anderen Termin festlegen. Mit freundlichen Grüßen Jörg Fechner AfD-Stadtratsfraktion

Der Antrag von Faire Liste / BüFEP im Wortlaut:

Antrag nach GemO für die Stadtratssitzung am 24.11.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, hiermit stellen wir den Antrag, den öffentlichen Teil wie gehabt um 17:30 Uhr starten zu lassen und den nicht öffentlichen Teil daran anzuschließen. Begründung: Wir wissen nicht warum ständig die Abläufe bzw. auch die Termine der Stadtratssitzungen, sowie der Ausschusssitzungen geändert werden, möchten Sie aber eindringlich bitten, die veröffentlichte Jahresplanung der Sitzungen einzuhalten und das auch in Zukunft. Es ist unseres Erachtens nicht demokratisch und dem Bürger und Steuerzahler nicht erklärbar, wenn kurzfristig und nicht nachvollziehbar die Tagesordnung einfach mal so geändert wird!

Es ist auch nicht die Aufgabe des Bürgers, sich jedes Mal kurzfristig vier Tage vor der Sitzung zu informieren welche Änderungen es wieder einmal gibt. Es gibt aus unserer Sicht keinen wichtigen Grund, so kurzfristig den nicht öffentlichen Teil vorzuziehen, es sei denn die entsprechenden Personen bzw. Unternehmen, die eigentlich etwas von der Stadt erwarten nicht so lange warten zu lassen. Im Gegenzug ist es aber nicht korrekt die Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen zu stellen einfach die Tagesordnung zu ändern und ihnen zuzumuten über eine Stunde im kalten vor dem Gebäude zu warten. Was ist, wenn die nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte weit länger als eine Stunde dauern?

Wer erklärt den Bürgern die Wartezeit, oder wird damit gerechnet, dass die Bürger dann sowieso nach Hause gehen? Weiterhin möchten wir Sie bitten Ihre Mitarbeiter anzuweisen, die Stadtratsunterlagen zeitnah den Stadträten/innen zukommen zu lassen. Im Gegensatz zu Ihren Beschäftigten, die vom Steuerzahler und Bürger bezahlt werden und die sich den ganzen Tag mit den Themen beschäftigen, gehen die meisten ehrenamtlichen Stadträte noch einer geregelten Arbeit nach und müssen die jeweils mehrere hundert Seiten Unterlagen in ihrer Freizeit, also nach ihrer regulären Arbeitszeit durcharbeiten. Da es bei diesen Themen fast immer um sehr viel Geld des Steuerzahlers geht und der Stadtrat als gewählter Vertreter der Bürgerinnen und Bürger die Interessen der Wähler zu vertreten hat, sollte er auch rechtzeitig die Unterlagen erhalten (siehe § 24).

§ 24 Rechtsstellung und Aufgaben
(1) 1 Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. 2 Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. 3 Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

(2) 1 Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten; das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit bei einem Arbeitnehmer sowie für die Festsetzung des Entgelts, sofern kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrags besteht. 2 Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Anwesenden allein. 3 Der Bürgermeister ist zuständig, soweit der Gemeinderat ihm die Entscheidung überträgt oder diese zur laufenden Verwaltung gehört. 4 Rechte des Staates bei der Ernennung und Entlassung von Gemeindebediensteten, die sich aus anderen Gesetzen ergeben, bleiben unberührt.

(3) 1 Eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass der Bürgermeister den Gemeinderat unterrichtet. 2 Ein Viertel der Gemeinderäte kann in Angelegenheiten im Sinne von Satz 1 verlangen, dass dem Gemeinderat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird. 3 In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein.

(4) 1 Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche, elektronische oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten im Sinne von Absatz 3 Satz 1 richten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind. 2 Das Nähere ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderats zu regeln. Mit freundlichen Grüßen Hans Gerhard Merkelbach (stellvertretender Fraktionsvorsitzender), Wilhelm Zimmerlin (Fraktionsvorsitzender)