Bahnhof BME: Stadt muss 1 Million Euro mehr zahlen

Im Mai 2019 beschloß der Stadtrat den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Bad Münster. Gemäß des damals mit der Bahn AG geschlossenen Vertrages hätte der Stadtanteil 858.000 Euro betragen. Mit der Option auf eine bis zu sechsstellige Einsparung. Denn schon damals wurde in den städtischen Gremien angedeutet, dass der mit 206.000 Euro veranschlagte Neubau von zwei Aufzügen ggf doch noch über ein Sonderprogramm bezuschußt werden könnte. 2019 wurden die Gesamtkosten der Maßnahme auf 8,7 Millionen Euro beziffert. Rund 7,85 Millionen Euro davon wollten Bahn und Land tragen.

Dreieinhalb Jahre später haben sich diese Beträge mehr als verdoppelt. Nunmehr werden die “geschätzen Gesamtkosten” mit 17,8 Millionen Euro angegeben (ohne die zu erwartenden Baukostensteigerungen). Der Stadtanteil erhöht sich dadurch um fast eine Million Euro auf 1,82 Millionen Euro. Der Grund für die dramatische Kostenexplosion wird von der Stadt wie folgt angegeben: “die Voruntersuchungen haben ergeben, dass eine Modernisierung der Personenunterführung nicht möglich ist und daher ein Neubau erfolgen muss”.

An diesen Neubaukosten müßte sich die Stadt mit 50% beteiligen. Grund dafür ist eine Altlast, die Bad Kreuznach durch die Eingemeindung von Bad Münster am Stein / Ebernburg übernommen hat. Die früher selbstständige Stadt BME hatte im Juni 1983 eine sogenannte “Kreuzungsvereinbarung” mit der damals noch Deutschen Bundesbahn geschlossen. Und sich darin zur Kostenübernahme verpflichtet. Der Stadt ist diese Mehrbelastung seit dem Sommer 2022 bekannt. Aber erst am 3. November 2022 wird das Projekt im Planungsausschuß beraten und beschlossen.

Relevant sind die Mehrkosten nicht nur wegen ihrer absoluten Höhe. Sondern auch, weil diese – mit vielen anderen Maßnahmen – kreditfinanziert werden muss. Die Neuaufnahme auch von Investitionskrediten wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bereits für den Stadthaus 2022 begrenzt. Da zwischenzeitlich die Zinsbelastungen stark gestiegen sind und absehbar weiter steigen werden, muß die ADD bei Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften beim Stadthaushalt für 2023 noch restriktiver vorgehen.

Bilder und Grafik: Stadt Bad Kreuznach