So setzt der Kreis Quarantänemaßnahmen in Schulen um

Gastbeitrag von
Benjamin Hilger

In den vergangenen Tagen wurden teils sehr emotionale Diskussionen in sozialen Medien zu Quarantänemaßnahmen bei Coronafällen in Schulen geführt. Die Kreisverwaltung versichert, dass Quarantänemaßnahmen mit Augenmaß angeordnet werden, um so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig Personen in Quarantäne zu schicken. Die Erfahrung der ersten Monate nach den Sommerferien hilft der Stabstelle Corona, die die Quarantänemaßnahmen anordnet, bei der Festlegung der Kontaktpersonen sehr. Denn hier hat sich immer wieder gezeigt, dass Kitas und Schulen in aller Regel nicht der Ort waren, an dem sich das Coronavirus ausgebreitet hat.

Nur in Einzelfällen war nicht auszuschließen, dass eine Übertragung in der Schule erfolgte. Diese Erkenntnis belegt, dass die Hygienemaßnahmen an den Schulen und Kitas gut umgesetzt wurden und wirksam sind. Trotz dieser Erfahrung geht die Stabstelle sehr sensibel mit Coronafällen in Schulen und Kitas um. Sobald das positive Testergebnis der Stabstelle schriftlich bestätigt wird, ermittelt diese gemeinsam mit der Schule oder Kita anhand von Sitzplänen und Befragungen, welche Personen (Sitznachbarn oder Lehr-/Erziehungspersonen) als Kontaktperson 1 in Quarantäne müssen.

Diese Quarantäne als Kontaktperson 1 dauert zwei Wochen ab dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person und ist durch ein negatives Testergebnis nicht zu verkürzen. Noch vor den Herbstferien mussten auf Forderung des Landes ganze Klassenverbände Quarantäne einhalten, die im Unterricht mindestens 15 Minuten mit einer positiv getesteten Person in einem Klassenraum in Kontakt kamen – unabhängig davon, wie weit man voneinander entfernt war. Gerade angesichts der Erfahrungen, dass kaum Infektionen in Schulen weitergetragen werden, wurde diese Verfahrensweise inzwischen wieder angepasst, so dass seit nach den Herbstferien nur noch Personen im Radius von 2 Metern um die positiv getestete Person als Kontaktperson 1 in Quarantäne müssen.

Die weiteren Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrpersonen aus dem Klassenverband sind von der Quarantäne nicht mehr betroffen, sofern es nicht außerhalb der Klassen einen Kontakt gab. Die Erfahrung zeigte, dass in aller Regel auch innerhalb dieses Zwei-Meter-Radius keine Virusübertragung nachzuweisen war, so dass – dank gut umgesetztem Hygienekonzept – eine Ausbreitung auf Personen, die sich mit der infizierten Person im Raum aufgehalten haben, in aller Regel nicht stattfanden. Für die anderen Schülerinnen und Schüler, die weiter als zwei Meter von der infizierten Person wegsitzen, besteht in der Regel kein Risiko, sich während der Schulzeit infiziert zu haben.

Wir bitten daher darum, den gesammelten Erfahrungen zu vertrauen. Der Kita- und Schulalltag ist wichtig für Kinder und Jugendliche. Nur durch einen behutsamen und zugleich verantwortungsvollen Umgang mit Quarantänemaßnahmen kann der Kita- und Schulbetrieb aufrechterhalten werden. Zugleich versichern wir, dass alle Personen, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko bestand, als Kontaktpersonen 1 in Quarantäne müssen. Denn oberstes Ziel der Stabstelle ist es weiterhin, die Ausbreitung des Virus durch die gezielte Kontaktnachverfolgung zu verhindern und Infektionsketten zu durchbrechen.

Benjamin Hilger ist Pressesprecher der Kreisverwaltung Bad Kreuznach