“Ringen Sie sich endlich durch!” Mit diesem Satz fordert der Wilfried Maus, der Vorsitzende dersVereines „denk-mal: Bad Kreuznach e. V. für Denkmalschutz und Umweltschutz“ die Mandatsträger des Stadtrates und des Bauausschusses auf, endlich eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Bad Kreuznach zu beschließen. Dabei müsse die Stadtverwaltung nicht „das Rad neu erfinden“. Sondern könne als Grundlage die entsprechende Rechtsverordnung der Stadt Mainz zum Schutz des Baumbestandes von 1985 übernehmen.
Diese zwei Kastanien hätte die Baumschutzsatzung nicht gerettet. Wie die Kreisverwaltung auf Anfrage mitgeteilt hat, mussten sie “aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt werden”. Eine Begutachtung habe dies ergeben.
Diese habe sich bewährt. Maus bittet die Entscheidungsträger sich im Internet unter “Baumschutz Landeshauptstadt Mainz” zu informieren. “Lesenswert ist die Dokumentation des Expertenhearings der Stadt Mainz „ Wie viele Bäume braucht die Stadt? Fragen und Antworten“, verspricht Wilfried Maus. Ohne Baumschutzsatzung würden weiter Bäume ohne Rücksicht auf die ökologische Bilanz gefällt. Als jüngstes Beispiel dafür führt Maus Baumfällungen auf dem ehemaligen Grundstück Thormaehlen (Rheingrafenstraße) an.
In Mainz seien im Jahr 2019 496 Fällanträge gestellt worden. Plus 163 Fällanzeigen für abgestorbene Bäume. Abgelehnt wurden 146 Anträge. Acht mal wurde Ersatzgeld und 479 Ersatzpflanzungen gefordert. Die Gebühr betrage dort 100 € für den ersten Baum, für jeden weiteren Baum 20 €. Bußgeldverfahren gab es vier. Die Gesamteinnahmen in der Landeshauptstadt beliefen sich auf 56.560 €. Die Gebühren reichten für die Refinanzierung der veranschlagten 1,75 Stellen allerings nicht aus.