In den vergangenen Tagen erreichten die Kreisverwaltung immer mehr Hinweise, dass Kinder in Schulbussen mangels Platz nicht mitgenommen werden konnten. Der überwiegende Anteil der Schulfahrten wird im Zuge des regulären ÖPNV abgewickelt. Also von den jeweiligen Unternehmen, die die Konzessionen für die Linien haben. Mit der Übernahme einer Linie ist auch die Verantwortung verbunden, die Fahrpläne einzuhalten und die notwenige Platzkapazitäten vorzuhalten. Einen direkten Zugriff hat die Kreisverwaltung jedoch leider nicht, da wir nicht Auftraggeber sind. Auch wenn die Kreisverwaltung keinen unmittelbaren Zugriff darauf hat, solche Problemstellungen zu beheben, sind wir sehr dankbar für Hinweise dieser Art, um eine entsprechende Rückmeldung auch an die den ÖPNV ausführenden Verkehrsunternehmen weiterleiten zu können.
Ziel dieser Ansprachen ist es, eine Verbesserung der Situation zu erreichen, sofern zum Beispiel Busse überfüllt sind. Anders würde sich dies verhalten, wenn der Landkreis im Rahmen einer möglichen Kommunalisierung eigenständig den Busverkehr durchführen bzw. hierfür Subunternehmen unmittelbar einsetzen würde. Letzteres ist bereits heute im freigestellten Schulbusverkehr, also dem reinen Schulbusverkehr außerhalb des ÖPNV der Fall. Dieser wird dann angeboten, wenn keine geeignete ÖPNV-Anbindung zwischen dem Wohnort und den Schulstandort vorhanden ist. Hier beauftragt die Kreisverwaltung Busunternehmen. Durch den unmittelbaren Auftrag besteht auch der direkte Zugriff auf das Busunternehmen, welches diesen ausführt, sodass hier in aller Regel keine Probleme auftauchen.
Ein Bus gilt als überfüllt, wenn die Sitz- und Stehplatzkapazität überschritten ist, wobei das Fahrpersonal daran gehalten ist, über die Kapazitätsgrenze hinaus keine Personen mehr einsteigen zu lassen. Wie viele Menschen in den Fahrzeugen transportiert werden dürfen, ist von Bus zu Bus unterschiedlich. Um die Kapazitätsbedarfe zu den Schulzeiten abschätzen zu können, meldet die Kreisverwaltung den Verkehrsunternehmen die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Schülerfahrkarte. Der Kreisverwaltung unbekannt sind aber die weiteren Fahrgäste wie Berufspendler oder Oberstufenschüler, da diese eigenständig Fahrkarten erwerben müssen. Nach der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist es erlaubt, alle Sitz- und Stehplätze in Bussen zu besetzen. Das heißt, auch wenn die Busse stark gefüllt sind und keine Abstände eingehalten werden können, bricht dies nicht die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung.
Denn danach muss im Bus zwar eine Mund-Nasen-Maske getragen werden, Abstand ist aber nicht einzuhalten. Diese Tatsache stößt jedoch bei den Eltern auf größtes Unverständnis seit Schuljahresbeginn. Die Kreisverwaltung erreichte hierüber bereits eine große Zahl an Elternbeschwerden. Auf Antrag der CDU-Fraktion in der vorgestrigen Sitzung des Kreisausschusses wird in der kommenden Sitzung des Kreistags am Montag über Möglichkeiten der Ausweitung der Buskapazitäten auf Kosten des Kreises beraten. Auf Wunsch der Landrätin wurde danach bereits mit Busunternehmen im Landkreis in Kontakt getreten, um verfügbare Kapazitäten abzufragen. „Nach dieser Umfrage müssen wir aktuell davon ausgehen, dass nur geringe weitere Kapazitäten geschaffen werden könnten. Ich hoffe aber, dass sich noch weitere Möglichkeiten ergeben, um der Problematik überhaupt entgegenwirken zu können. Denn ohne zusätzliche Busse und Fahrer ist eine Entzerrung der Schulbussituation nicht umsetzbar“, so Landrätin Bettina Dickes.
Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach