Im Betreff redet man bei der Badgesellschaft (BAD) nicht drumherum: “Schließung Freibad Bosenheim” ist der am 23. Juni 2020 nichtöffentlich gefaßte “Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat” überschrieben. Der mit großer Mehrheit angenommene Beschlußvorschlag ist inhaltlich weichgespült. Darin drückt die BAD GmbH die Verantwortung für das Ende von fünf Jahrzehnten Badespaß in Bosenheim dem Stadtrat aufs Auge: “Der Aufsichtsrat der Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe mbH Bad Kreuznach (BAD) empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach bis Ende September 2020 eine Entscheidung zu treffen, ob das Freibad Bosenheim weiterbetrieben werden soll.
Das einzige Leben, das sich derzeit im Schwimmbad Ost regt, ist pflanzlicher Art: Algen färben das Wasser im Becken grün.
Weiterhin möge er entscheiden, welche Nachnutzung ggf des Grundstückes erfolgen soll. Bei jeder Entscheidung möge der Stadtrat die jeweilige finanzielle Lage des BGK-Konzerns entsprechend sicherstellen”. Wie wenig Spielraum der Stadtrat in dieser Frage hat, wird unter “Problembeschreibung / Begründung / Mitteilung / Information” unmißverständlich ausgeführt: “Die Finanzlage des BGK-Konzerns ist äusserst angespannt. Daher wurde bisher durch die Geschäftsführung der BAD im Mittelfristplan (seit dem Jahr 2017) eingeplant, dass das Grundstück des Freibades Bosenheim nach der Ausserbetriebnahme einer Wohnbebauung zugeführt wird und der Verkaufspreis des Grundstückes die Finanzlage des BGK-Konzerns verbessert”.
Noch steht hier das Schwimmbad. Nach dem Willen der BAD GmbH und der städtischen BGK GmbH soll hier …
Abschließend heisst es: “Aus Sicht der Geschäftsführung der BGK und der BAD ist bei einem Weiterbetrieb die Finanzierung durch die Stadt Bad Kreuznach sicherzustellen. Im Falle einer Beendigung sind BAD bzw BGK auf einen Finanzmittelzufluß, wie im mittelfristigen Wirtschaftsplan vorgesehen, angewiesen”. Neben den laufenden Kosten und dem Erlös des Grundstücksverkaufes ist die Sanierung des Bades die dritte Finanzposition: “Das Freibad Bosenheim ist technisch in einem Zustand, dass davon auszugehen ist, dass in naher Zukunft hohe Investitionen für einen Weiterbetrieb notwendig würden”. In Zahlen ausgedrückt sieht die Lage wie folgt aus. Das Betriebsdefizit des Bosenheimer Bades beträgt bis zu 150.000 Euro im Jahr. Die Sanierung soll bis zu 1,5 Millionen Euro kosten.
… schon bald Wohnbebauung entstehen. Zu diesem Zweck soll auch der Bebauungsplan verändert werden.
Und der bei der BAD bzw BGK bereits verplante Grundstückserlös ist mit mindestens 400.000 Euro angesetzt. Wird das Bosenheimer Bad nicht geschlossen, muß der Rat der Stadt der BAD im Stadthaushalt für 2021 also mindestens eine Einmalzahlung in Höhe von 1,9 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Plus die Abdeckung des Betriebskostendefizites. Da in 2021 “nebenher” u.a. noch die Sanierung des Casinogebäudes, der Kauf entweder des Sparkassen- oder des ehemaligen Telekomgebäudes als Verwaltungsgebäude und der Erwerb mindestens eines Brückenhauses zuzüglich 900.000 Euro Sanierung abzuschliessen ist, können auch Milchmädchen sich an fünf Fingern abzählen, wieviel Geld in der vom Coranavirus ausgezehrten Stadtkasse für das Bosenheimer Bad real vorhanden ist. Aber die Freunde des Freibades Ost haben ein Plan. Sie werden sich nicht auf rechtstheoretische Überlegungen zum Eingemeindungsvertrag verlassen. Sondern haben sich – konsequent am Vorbild der Stadt orientierend – eine Rechenaufgabe ausgedacht.