Der Müllhaufen auf einem Privatgrundstück in der Magister-Faust-Gasse (diese Seite berichtete) wächst und wächst. Wie das von einem Leser zur Verfügung gestellte Foto beweist, kam jüngst ein Fernsehgerät dazu. Anwohner in der historischen Neustadt befürchten eine ähnliche Entwicklung, wie im Frühjahr in der Pfeiffergasse. Dort hatte die Kreisverwaltung sich für unzuständig erklärt, obwohl übereinstimmende Berichte mehrere Zeugen belegten, dass das Müllproblem dort mit Sperrmüll aus einer Haushaltsauflösung angefangen hatte. Sperrmüll liegt in der Zuständigkeit des Kreises. Während illegal abgelagerter Haushaltsmüll von der jeweiligen Gemeinde auf deren Kosten zu entsorgen ist. In der Magister-Faust-Gasse ist der Anblick zwar nicht weniger unschön. Aber die Rechtslage eindeutig.
Die Abfälle liegen auf einem Privatgrundstück, das baurechtlich nicht als Deponie oder Entsorgungsanlage eingestuft ist. Damit handelt es sich um eine illegale Ablagerung. Da Gefahr im Verzug ist (am Biomüllanteil wurden schon Ratten gesehen) hätte der Kreis längst eine Ersatzvornahme durchsetzen müssen. Also die Entsorgung durch ein privates Unternehmen vornehmen, für dessen Kosten in Vorlage treten und sich dann das Geld beim Grundstückseigentümer wiederholen. Zumal die illegale Müllablagerung dort schon zum wiederholten Male vorkommt. Aber aus unerfindlichen Gründen zeigt sich die Kreisverwaltung hier sehr entgegenkommend. Zum Nachteil der Anwohner und der Stadt. Denn für die Menschen, die tagtäglich auf dem Weg nach hause an der Dreckstelle vorbeilaufen müssen, ist es kein schöner Anblick. Und Touristen werden abgeschreckt.