Zimmerlin thematisiert Regress gegen Ex-Geschäftsführer der Gewobau

Interessante Informationen im Prüfbericht stammen nicht nur vom Landesrechnungshof. Auch die dokumentierten Antworten der Gewobau-Geschäftsführung beinhalten teilweise wertvolle Erkenntnisse. Leider werden diese in vielen Fällen geheimgehalten. Vor der Öffentlichkeit. Natürlich nicht vor Wilhelm Zimmerlin. Der BüFEP-Stadtrat liest im Originalbericht. Und Seite für Seite drängen sich ihm Fragen auf.

Anfrage an Dr. Kaster-Meurer

Einige hat er jetzt schriftlich an die Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer gerichtet. Zimmerlin bezieht sich auf eine Rechtfertigung der Gewobaugeschäftsführung für vom Landesrechnungshof gerügte Rechtsberatungskosten. Diese seien auch angefallen, weil der Landesrechnungshof dazu aufgefordert habe, Regressansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer zu prüfen. Dazu möchte Wilhelm Zimmerlin mehr wissen. Eine Anfrage mit Widerhaken.

Fünf Fragen zum Regress

“Welche Sachverhalte und Zeiträume liegen den zu prüfenden Regressansprüchen gegen die ehemaligen Geschäftsführer der GEWOBAU zugrunde?” ist eine Frage. “Wie viele ehemalige Geschäftsführer sind von der Prüfung betroffen?” eine weitere. “Wie hoch sind die Beträge der zu prüfenden Regressansprüche?”, “Wann wurde die Prüfung der Regressansprüche eingeleitet?” und “Wann wurde die Prüfung abgeschlossen und welches Ergebnis hat die Prüfung erbracht?” runden die Frageliste ab.