Am besten wäre natürlich der Täter würde sich stellen. Und Hilfe in Anspruch nehmen. Denn für seine pädophilen Neigungen kann er nichts. Das ist wissenschaftlich längst bewiesen. Verantwortlich ist er aber dafür diesen nachzugeben. Und genau das hat er getan. Am 1. Februar gegen 7:45 Uhr entblöste er sich in Gensingen im Bereich der Mainzer Straße vor einem 7jährigen Mädchen.
Für das Kind eine traumatische Situation. Sexuellen Mißbrauch nennen es die Juristen. Und die wissen: wer zu einer solchen Tat fähig ist, läßt weitere folgen. Oft auch noch schlimmere. Daher hat das zuständige Gericht jetzt die Fahndung mit einem Phantombild erlaubt (Beschluß unten). Obwohl den Richtern klar ist, dass das nicht unproblematisch ist. Aber der Schutz weiterer Kinder ist einfach zu wichtig.
Die Polizei bittet Mitbürge*Innen, die sachdienliche Hinweise zu dem veröffentlichten Phantombild geben können, sich bei der Polizei Bingen unter Telefon (06721) 90 50 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Die Täterbeschreibung sieht wie folgt aus: etwa 55 Jahre (kann aber auch deutlich darunter liegen), rund 165 cm groß, kräftige Statur, auffallend dünne Beine. Er trug eine Brille und war bekleidet mit einer schwarzen Mütze, einer schwarzen Winterjacke und einer schwarzen Jogginghose.
Bei Ähnlichkeit freiwillig zur Polizei
In anderen Fällen hat es sich als zielführend erwiesen, wenn Männer, die der Beschreibung und dem Phantombild ähneln oder auf eine vermeindliche Ähnlichkeit angesprochen werden, sich bei einer Polizeidienststelle zu melden. Möglichst mit Angaben zu einem prüffähigen Alibi für die Tatzeit. So können unnötige Ermittlungen erspart und unberechtigte Verdachtsmomente schnell ausgeräumt werden.
Quelle: Kriminalinspektion Bad Kreuznach