Wolfgang Heinrich freut sich über den Tarifabschluß für den öffentlichen Dienst

Ver.di hat am Wochenende für die Landesbeschäftigten in Rheinland-Pfalz einen Tarifabschluß erzielt. Die Einigung sieht eine Anhebung der Gehälter im Gesamtvolumen von 8 Prozent, mindestens 240 Euro, mit einer Laufzeit von 33 Monaten vor. „Das Ergebnis setzt einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft. Gerade die besonderen Erhöhungen für die unteren Gehaltsgruppen sind eine wichtige soziale Komponente“, sagt Michael Blug, Landesbezirksleiter von ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland.

Mehreinnahmen für den Stadtetat

Aber nicht nur die Gewerkschaft und die Betroffenen freuen sich. Auch Bürgermeister Wolfgang Heinrich begrüsst die Vereinbarung. Natürlich, weil die lange Laufzeit Stabilität schafft. Und weil gute bezahlte Beschäftigte motiviert sind, bestmöglich zu arbeiten. Aber der Kämmerer denkt auch an den finanziell sehr eng gestrickten Etat für 2019. Der profitiert vom dem Tarifergebnis. Denn in Bad Kreuznach wohnen hunderte Landesbeschäftigte. Die verdienen jetzt mehr Geld. Und zahlen mehr Steuern.

3 Jahre jeweils mehr Geld

Das kommt in Form höherer Beträge bei den kommunalen Anteilen an der Einkommensteuer auch der Stadtkasse zugute. Auch bei den Teilbeträgen der Umsatzsteuer wird sich die höhere Kaufkraft auswirken. Wie ver.di mitgeteilt hat, sollen die Gehälter im Gesamtvolumen rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, mindestens aber um 100 Euro, angehoben werden. Ein weiterer Anhebungsschritt um 3,2 Prozent (mindestens 90 Euro) erfolgt zum 1. Januar 2020 und um 1,4 Prozent (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.

Ver.di: auch für Beamt*Innen

Pflegekräfte erhalten darüber hinaus zusätzlich 120 Euro monatlich. Auszubildende bekommen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils 50 Euro mehr. Darüber hinaus soll eine Aufwertung der Einstiegsgehälter (Stufe 1 der Entgelttabelle) in allen 15 Entgeltgruppen die Arbeit im Landesdienst für Neueinsteiger attraktiver machen. Diese Aufwertung beträgt im Volumen rund 11 Prozent und erfolgt in zwei Schritten zum 1. Januar 2020 sowie zum 1. Oktober 2020. Ver.di fordert, ganz im Sinne von Wolfgang Heinrich, die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.