Denk-Mal e.V. kritisiert Stadtbauamt in Causa Villa Streicher

Der Widerspruch kommt spät. Aber um so deutlicher. Er richtet sich gegen Aussagen, die Bauamtsleiter Klaus Christ am 14.2. in Anwesenheit von Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer in einem Pressegespräch machte. Damals hatte Christ festgestellt, dass nur die Villa Streicher selbst, nicht aber deren früherer Park unter Denkmalschutz stehe. Und dass eine Bebauung des spitz zulaufenden Eckgrundstückes ausdrücklich zulässig sei (diese Seite berichtete am 15.2. unter der Überschrift “Villa Streicher bekommt Zuwachs”).

Der Verein „denk-mal: Bad Kreuznach“ stellt dazu klar: “Die Stromberger Str. 12 ( „Villa Streicher“) ist weiterhin Denkmalzone als bauliches Gesamtensemble geschützt”. Dies hätten sowohl der Minister Prof. Dr. Konrad Wolf als Oberste Denkmalschutzbehörde in Mainz, die Obere Denkmalschutzbehörde in Trier (ADD) sowie auch die Denkmalfachbehörde Mainz (GDKE) bestätigt. Für die Denk-Mal-Engagierten bedeutet das: “das spitz zulaufende Eckgrundstück darf nicht bebaut werden” (unser Bild zeigt die zwischenzeitlich abgeräumte Fläche von der Stromberger Strasse aus).

Welche offiziellen Informationen?

Vorsitzender Wilfried Maus zeigt sich sehr verwundert, “mit welcher Selbstverständlichkeit der Leiter des Bauamtes und OB Frau Kaster-Meurer in der Pressekonferenz den Behauptungen des Investors beipflichten, der Denkmalschutz bestehe nur noch für die Villa selbst und nicht mehr für das sie umgebende Grundstück”. Und Maus möchte wissen. “Auf welche offiziellen Informationen gründen sich diese Behauptungen?” Außerdem sei es unerhört, dass ein Amtsinhaber die von Minister Prof. Dr. Wolf und Herrn Rainer Hub von der ADD eindeutig benannte Rechtswidrigkeit der umfangreichen Rodungen auf dem Eckgrundstück bestreite.

Villa und Park eine Einheit

Das Gutachten der Oberen Denkmalschutzbehörde Trier (ADD) vom 20.02.2018 weise schlüssig nach, dass Villa und Park eine Einheit bildeten. Dieser Park sei typisch und einer Villa aus der Gründerzeit im 19. Jahrhundert angemessen. Herr Rainer Hub von der ADD habe daher in seiner Bewertung folgerichtig gefordert: diese Gartenanlage ist wiederherzustellen auf Grundlage eines gartenhistorischen Gutachtens, das der Investor zu erstellen habe. Nachstehend die Erklärung des Vereines im Wortlaut:

Der Verein „denk- mal : Bad Kreuznach“ stellt klar:
„Villa Streicher“ als Denkmalzone weiterhin geschützt

Die Stromberger Str. 12 ( „Villa Streicher“) ist weiterhin Denkmalzone als bauliches Gesamtensemble geschützt. Dies haben bestätigt sowohl der Minister Prof. Dr. Wolf als Oberste Denkmalschutzbehörde in Mainz, die Obere Denkmalschutzbehörde in Trier (ADD) sowie auch die Denkmalfachbehörde Mainz (GDKE). Das bedeutet: Das spitzzulaufende Eckgrundstück darf nicht bebaut werden. Die dort vom Investor vorgenommenen Kahlschlag-Rodungen waren und bleiben weiterhin rechtswidrig.

Es verwundert schon sehr, mit welcher Selbstverständlichkeit der Leiter des Bauamts, Herr Christ und OB Frau Kaster-Meurer in der Pressekonferenz vom 14.02.2019 den Behauptungen des Investors beipflichten, der Denkmalschutz bestehe nur noch für die Villa selbst und nicht mehr für das sie umgebende Grundstück. Auf welche offiziellen Informationen gründen sich diese Behauptungen? Außerdem ist es unerhört, dass ein Amtsinhaber die von Minister Prof. Dr. Wolf und Herrn Rainer Hub, von der ADD, eindeutig benannte Rechtswidrigkeit der umfangreichen Rodungen auf dem Eckgrundstück bestreitet.

Das Gutachten der Oberen Denkmalschutzbehörde Trier (ADD) vom 20.02.2018 weist schlüssig nach: Villa und Park bilden eine Einheit. Dieser Park war typisch und einer Villa aus der Gründerzeit im 19. Jahrhundert angemessen. Herr Rainer Hub von der ADD forderte in seiner Bewertung daher folgerichtig: diese Gartenanlage ist wiederherzustellen auf Grundlage eines gartenhistorischen Gutachtens, das der Investor zu erstellen hat. Erstens ist es also nicht so, dass der Investor diese Gutachten freiwillig in Auftrag gegeben hat, sondern es war ihm auferlegt worden wegen der widerrechtlichen Rodung.

Zweitens ging es nicht darum, ob ein Garten wiederherzustellen sei, sondern nur darum, in welcher Form. Der Gartenplan von 1851, der von dem Investor immer wieder als Argument angeführt wird, spielt bei der Einstufung als Denkmalzone keine Rolle. Völlig haltlos ist der vom Investor erhobene Vorwurf, für die Zeitverzögerung von zwei Jahren sei der Denkmalschutzverein verantwortlich. Richtig ist, dass im Juli 2017 bei der Unteren Denkmalbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach) noch kein vollständiger Bauantrag vorlag.

Zuvor hatte der Investor selbst seine bereits im Oktober 2015 gestellte Bauvoranfrage zurückgezogen. Damals existierte der Denkmalschutzverein noch gar nicht. Die inzwischen involvierte Obere Denkmalschutzbehörde Trier hat dann dem Investor Vorgaben gemacht, in welcher Form man sich ausschließlich eine Bebauung des hinteren Grundstücks vorstellen könnte,um den Denkmalschutzauflagen gerecht zu werden. Es geht hier nicht nur um den Denkmal -und Umweltschutz. Es geht um nichts Geringeres als die Glaubwürdigkeit der politisch Verantwortlichen.

Am Rande sei noch der Hinweis an Herrn Christ gestattet, dass er wohl die Vorschläge des gartenhistorischen Gutachtens falsch verstanden hat. Die beauftragte Expertin für Gartenhistorie, Frau Juncker-Mielke, hat wohl kaum den Vorschlag gemacht, vor einer Gründerzeitvilla einen „barocken Garten“ zu gestalten. Die Gründerzeitvillen waren gerade von gegensätzlich gestalteten „Englischen Gärten“ umgeben. Vielleicht sollte Herr Christ sich mal eine Fortbildung in Sachen „Gartengestaltung in den verschiedenen Epochen“ gönnen.

Der Verein fordert jetzt: Von der Denkmalschutzbehörden in Trier und Bad Kreuznach sowie von der Denkmalfachbehörde in Mainz (GDKE) die verbindliche Auflage zu angemessenen und gesetzeskonformen Ausgleichsmaßnahmen: neue Bäume in ausreichender Zahl und Größe, sodass eine nachträgliche Reduzierung des Grünbestandes zwecks Bebauung ausgeschlossen ist. Dieser Grüngestaltungsplan muss als Auflage für die jetzt beantragte Bebauung östlich der Villa in der immer noch existierenden Denkmalzone aufgenommen werden.

Wilfried Maus 1. Vorsitzender des Vereins denk-mal: Bad Kreuznach e.V. für Denkmal – & Umweltschutz