Natürlich ist es ein Unterschied, ob man freiwillig ab und zu auf den Sohnemann der Nachbarin aufpasst. Oder die Verpflichtung eingeht das von Montag bis Freitag als Tagesmutter/Tagesvater zu machen. Aber weil die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend an Bedeutung gewinnt, wird die Kreisverwaltung aktiv. “Viele Eltern sind auf die Unterstützung durch außerfamiliäre Angebote bei der Kinderbetreuung angewiesen”.
Neben den Kindertagesstätten erfreut sich nach Beobachtung der Verantwortlichen “die Kindertagespflege immer größerer Beliebtheit und ist Bestandteil des bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots. Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte und finanziell geförderte Betreuungsform. Sie ist ein flexibles und familiennahes Betreuungsmodell”.
Selbstständig oder angestellt
Tagesmütter und Tagesväter sind meist selbstständig tätig und bieten die Tagespflege in ihrem Haushalt an. Sie können aber auch bei Eltern oder anderen Arbeitgebern angestellt werden. Z.B. haben Betriebe, Behörden und sonstige Unternehmen die Möglichkeit eine qualifizierte Kinderbetreuung mit einer fest angestellten Tagespflegeperson in geeigneten eigenen oder angemieteten Räumen anzubieten.
Qualifizierungkurs
Aufgrund der zunehmenden Kinderzahlen und nur begrenzten Aufnahmekapazitäten der Kindertagesstätten wird bei verschiedenen Trägern die Anstellung von Tagespflegepersonen angestrebt. Damit die Qualität der Kindertagespflege sichergestellt ist, absolvieren die Tagespflegepersonen einen Qualifizierungskurs. Die
erfolgreiche Kursteilnahme ist auch Voraussetzung für eine Festanstellung. Ein nächster Kurs wird in Kürze starten. Interessenten können sich gerne an Frau Agnes Lietze vom Kreisjugendamt Bad Kreuznach,Telefon (0671) 8031522, e-mail: agnes.lietze@kreis-badkreuznach.de wenden.
Quelle und Logo: Kreisverwaltung Bad Kreuznach