“Kreistagsmitglieder informiert euch über die Gewobau!”

Schon vor einem Jahr, am 19.2.18, teilte Landrätin Bettina Dickes dem Kreistag mit, dass ein Prüfbericht über die Gewobau vorliegt. “Zugleich wurde den Mitgliedern der Hinweis gegeben, dass dieser zur Einsicht bereit liege”, teilte die Kreisverwaltung dieser Seite auf Anfrage mit. Solche Offenheit wünschen sich im Rat der Stadt auch einige. Zwar hat bis heute außer Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) keiner das heisse Eisen angepackt. Aber seit dem die Oberbürgermeisterin sich sogar trotz Gerichtsurteil weigert den Bericht herauszugeben, ist das Interesse gestiegen.

Veröffentlichung vor oder nach der Wahl?

Dieser Seite wurde von zwei Stadtratsmitgliedern, die unterschiedlichen Parteien angehören, bestätigt, dass erst das auffällige Verhalten der Verwaltungschefin bei ihnen die Frage hat aufkommen lassen, warum Dr. Kaster-Meurer sich so sperrt. Zumal der Landestransparenzbeauftragte schon im Sommer 2018 klar zum Ausdruck gebracht hat, dass dieser Bericht auf jeden Fall veröffentlicht werden wird. Demzufolge kann es nur um den Zeitpunkt gehen: vor oder nach der Kommunalwahl am 26.5.19.

Fünf Stadträte im Kreistag

Fünf Mitglieder des Stadtrates sitzen auch im Kreistag und könnten daher das Angebot der Landrätin nutzen: Carsten Pörsken (SPD), Helmut Anheuser, Anna Roeren-Bergs (beide CDU), Barbara Schneider (Parteilose Fraktion) und Dr. Herbert Drumm (Freie). “Aus der Beteiligung des Landkreises Bad Kreuznach an der Gewobau ergibt sich für die Mitglieder des Kreistags das Recht, unter anderem den besagten Bericht des Rechnungshofes einzusehen,” stellt die Kreisverwaltung klar. Carl Mees-Stroh vom Team Valentino ruft nicht nur diese fünf, sondern alle im Kreisparlament auf: “Kreistagsmitglieder, informiert euch über die Gewobau!”

“Landkreis hält weniger als 4 Prozent der Anteile”

Im Prüfbericht geht es vor allem um das operative Geschäft der Gewobau. Und mit dem hat die Kreisverwaltung nach eigener Erklärung nichts zu tun: “Als untergeordneter Gesellschafter – der Landkreis Bad Kreuznach hält weniger als 4 Prozent der Anteile der Gewobau – ist er nicht in die laufenden Geschäfte der Gewobau – hierzu gehören unter anderem Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden oder auch Abschlüsse von Mietverträgen – eingebunden. Diese Themenfelder sind auch nicht Inhalt der Gesellschafterversammlungen oder der Aufsichtsratssitzungen, an denen der Landkreis teilnehmen kann”.

“Keine Möglichkeit der Einflussnahme”

Ausschließlich größere Maßnahmen würden in den Gremien behandelt. “Insoweit besteht faktisch keine Möglichkeit der Einflussnahme für den Landkreis”. Gleiches gelte für die Beauftragung von Anwälten, die in Rechtsstreitigkeiten die Gewobau vertreten. Auch dies sei “ein normaler Vorgang des laufenden Geschäfts der Gesellschaft und bedarf keiner Zustimmung des Landkreises Bad Kreuznach”. Inwieweit die Gewobau Anwaltshonorare zahle, um die Herausgabe des Prüfberichts zu verhindern, erschließe sich der Kreisverwaltung nicht. “Unserer Kenntnis nach handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem Stadtratsmitglied” (Originalwortlaut nachstehend).

Hier der Originalwortlaut der Pressemitteilung der Kreisverwaltung:

“Aus der Beteiligung des Landkreises Bad Kreuznach an der Gewobau ergibt sich für die Mitglieder des Kreistags das Recht, unter anderem den besagten Bericht des Rechnungshofes einzusehen. Dies regelt § 26 Abs. 1 der Landkreisordnung. Der Kreistag wurde über den Eingang des Berichts in der Sitzung vom 19.02.2018 durch die Landrätin informiert.

Zugleich wurde den Mitgliedern der Hinweis gegeben, dass dieser zur Einsicht bereit liege. Sofern Kreistagsmitglieder Einsicht begehren, wird diese selbstverständlich auch gewährt. Eine Einsichtnahme für Dritte auf Grundlage des Landestransparenzgesetzes ist hingegen nicht möglich. § 2 Abs. 3 des Landestransparenzgesetzes besagt, dass, soweit besondere Rechtsvorschriften den Zugang zu Informationen etc. regeln, diese im Grundsatz den Bestimmungen des Landestransparenzgesetzes vorgehen.

Dies trifft also auf die die Regelungen der Landkreisordnung als besondere Rechtsvorschrift zu. Ein Anspruch aus dem Landestransparenzgesetz lässt sich daher nicht ableiten, weshalb ein Stadtratsmitglied oder andere Personen, welche nicht dem Kreistag angehören, keinen Anspruch auf Herausgabe des Prüfberichts durch die Kreisverwaltung haben.

Als untergeordneter Gesellschafter – der Landkreis Bad Kreuznach hält weniger als 4 Prozent der Anteile der Gewobau – ist der Landkreis Bad Kreuznach nicht in die laufenden Geschäfte der Gewobau – hierzu gehören unter anderem Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden oder auch Abschlüsse von Mietverträgen – eingebunden. Diese Themenfelder sind auch nicht Inhalt der Gesellschafterversammlungen oder der Aufsichtsratssitzungen, an denen der Landkreis teilnehmen kann.

Ausschließlich größere vorgesehene Maßnahmen werden hier behandelt. Insoweit besteht faktisch keine Möglichkeit der Einflussnahme für den Landkreis. Gleiches gilt für die Beauftragung von Anwälten, die in Rechtsstreitigkeiten die Gewobau vertreten. Auch dies ist ein normaler Vorgang des laufenden Geschäfts der Gesellschaft und bedarf keiner Zustimmung des Landkreises Bad Kreuznach. Inwieweit die Gewobau aber Anwaltshonorare zahlt, um die Herausgabe des Prüfberichts zu verhindern, erschließt sich der Kreisverwaltung nicht. Unserer Kenntnis nach handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem Stadtratsmitglied. Dies wurde in Ihrer Anfrage auch so formuliert.”