Wer Karl-Heinz Delaveaux und Wolfgang Kleudgen einerseits und Dr. Herbert Drumm andererseits im Stadtrat erlebt hat, kennt die Unterschiede. Aber auf dem Wahlzettel, wenn “FW Freie Wähler” und “FWG Freie Wählergemeinschaft Bad Kreuznach e.V.” nebeneinander stehen, werden die nicht so deutlich. Das jedenfalls befürchtet Karl-Heinz Delaveaux. Daher suchte er Hilfe bei der Stadtverwaltung. Wie diese Anfang der Woche mitteilte wird sich die FWG selbst helfen müssen.
FWG und Freie Wähler
Denn wie die Oberbürgermeisterin mitteilte, wird sie der Zulassung der „Freien Wähler“ zur Kommunalwahl 2019 wegen einer möglichen Verwechslungsgefahr mit der „Freien-Wählergemeinschaft Bad Kreuznach e.V.“ nicht widersprechen. Dr. Kaster-Meurer beruft sich dabei auf den Landeswahlleiter, um dessen rechtliche Beurteilung sie nach Mitteilung der Stadtverwaltung gebeten hatte. Das Büro des Landeswahlleiters habe darauf verwiesen, dass das Kommunalwahlrecht keine Möglichkeit biete, allein aus dem Grund einer möglichen namentlichen Verwechslungsgefahr eine (Wähler)Gruppierung nicht zuzulassen. Eine Unterscheidungspflicht bei den Namen besteht nur für Parteien nach dem Bundesparteiengesetz.