20jähriger verletzt seine 30jährige Stiefmutter, 2 Kinder, 2 Hunde und deren Halter

Es gibt Polizeiberichte, da treten die Unfallumstände (weil erfreulicherweise keine wesentlichen Personen- und Sachschäden) neben den anderen Fakten in den Hintergrund. Wie bei dem Frontalzusammenstoß, der sich am Montagvormittag auf der L 236 zwischen Hargesheim und Rüdesheim ereignete. Nach Mitteilung der Polizei fuhr der Unfallverursacher Richtung Süden. Aus noch ungeklärter Ursache kam er kurz vor einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit dem entgegenkommenden PKW.

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Im von dem 20jährigen gesteuerten Pkw befanden sich seine 30jährige Stiefmutter auf dem Beifahrersitz, auf deren Schoß ein zweijähriges Geschwisterchen des Fahrers und in einer Kinderwagenwanne auf der Rückbank noch ein einjähriges Geschwisterchen. Der Fahrer des angefahrenen PKW hatte zwei Hunde dabei, die sich im Kofferraum in einer Hundebox befanden.

Laut Polizeibericht wurden durch den Unfall bis auf den 20-jährigen Unfallverursacher alle anderen inklusive der beiden Hunde “zumindest leicht verletzt” und kamen ins Krankenhaus bzw. in die Hundeklinik. “Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Es entstand jeweils ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die ausgelaufenen Betriebsstoffe wurden durch die Straßenmeisterei beseitigt. Die Mutter sowie der Unfallverursacher sahen den ungenügend gesicherten Kindertransport bereits vor Ort ein”.

Anmerkung der Redaktion: Was ist jetzt bemerkenswerter: der geringe Altersunterschied von Stiefsohn und Stiefmutter? Die Fahrtaktik mitten in den Gegenverkehr? Der Umstand, dass der Verursacher als einziger unverletzt blieb? Die leichtfertige Nichtsicherung der Kleinkinder? Oder die spontan erklärte Einsicht?

Quelle und Foto: Polizeiinspektion Bad Kreuznach