Verwaltungsgericht verurteilt Dr. Kaster-Meurer

Die Oberbürgermeisterin muß Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) die Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes zur Gewobau aushändigen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 1 K 822/18.KO) erwartungsgemäß geurteilt (diese Seite berichtete am 16.1.19 unter der Überschrift “Zimmerlin wird gegen Kaster-Meurer gewinnen”). Der Urteilstenor ist unmissverständlich: “„Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes betreffend die überörtliche Prüfung der GEWOBAU Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Bad Kreuznach, die der Landesrechnungshof in der Zeit von Mai bis Oktober 2016 durchgeführt hat, auszuhändigen“.

Umfassendes Kontrollrecht

„Es gibt in der Urteilsbegründung einige Punkte, die für mich als Stadtrat von elementarer Bedeutung sind“, sagt Zimmerlin und nennt ein Beispiel: Die Gemeindeordnung beinhaltet ein umfassendes Kontrollrecht der Gemeinderatsmitglieder, das nicht durch die Verlagerung von Aufgaben in private Gesellschaften umgangen werden kann, stellt das Gericht fest. Das Kontrollrecht sei Ausfluss der Stellung des Gemeinderates als oberstes gemeindliches Verwaltungsorgan. Das Gericht hat auch keine überwiegend schutzwürdigen Interessen der GEWOBAU erkannt. Es sei bereits fraglich, ob eine Gesellschaft, die zu fast 90 Prozent in öffentlicher Hand ist, sich auf überwiegend schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen kann, zumal in diesem Fall ein Gemeinderatsmitglied zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Rechtsamt hat wieder versagt

Auch das städtische Rechtsamt bekam vom Gericht wieder Defizite attestiert: “Die Beklagte habe zu ihren schutzwürdigen Interessen auch nicht substantiiert vorgetragen” stellt das Gericht fest. Genau das, die Position der Stadt mit Argumenten oder zumindest Behauptungen zu vertreten, wäre die Aufgabe der städtischen Juristen gewesen. Aber beim Rechtsamt bevorzugt frau, wie von dieser Seite am 24.1.19 unter der Überschrift “Meinung: gut bezahlte Inkompetenz im Rechtsamt” kommentiert, die Dünn-Drüber-Methode. Beim Verwaltungsgericht zieht die aber nicht. Und daher setzte sich die städtische Niederlagenserie dort fort.

Zimmerlin erwartet kurzfristige Zustellung

Laut Wilhelm Zimmerlin “liest sich das Urteil wie das Grundlagenkapitel
aus dem Lehrbuch für angewandte Demokratie auf der kommunalen Ebene”. Der Spitzenmann vom Bündnis für soziale Energiepreise und gerechte Politik e.V. (BüFEP) hält es für “bedenklich, dass bei der Oberbürgermeisterin nur mangelhafte Kenntnisse darüber vorhanden sind”. Trotz der Ankündigung der Oberbürgermeisterin, die schon am Tag nach der mündlichen Verhandlung ohne jede Kenntnis aus eigenem Wissen und ohne Vorliegen des Urteilstextes rechtliche Schritte angekündigt hatte, geht Zimmerlin davon aus schon bald Post von Dr. Heike Kaster-Meurer zu bekommen: “Ich erwarte, dass mir die fraglichen Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes über die GEWOBAU vollständig und kurzfristig zugestellt werden”.