Viele hunderttausend Euro Minus fallen Jahr für Jahr im Bäderhaus an. Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin weist schon seit Jahren auf dieses finanzielle Fiasko hin. Jetzt hat seine kommunale Wählervereinigung BüFEP für die laufenden Etatberatungen beantragt, den Zuschußbedarf zu deckeln und schrittweise zu reduzieren. Konkret soll die Verlustübernahme für das Bäderhaus in 2019 auf maximal 650.000 Euro begrenzt werden. In den nachfolgenden Jahren soll dieser Betrag um jeweils 20% reduziert werden, so dass in 2020 Verluste von maximal 520.000 Euro, in 2021 von 390.000 Euro, in 2022 von 260.000 Euro und letztmalig in 2023 Verluste von maximal 130.000 Euro im Rahmen des Verlustausgleiches in der städtischen Konzernstruktur übernommen werden.
Zur Begründung führt BüFEP-Sprecher Reinhard Nühlen an, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Stadt bereits mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 angewiesen hat beim Bäderhaus einen rechtskonformen Zustand sicher zu stellen. Die ADD führte dazu aus, dass gemäß § 87 Abs. 4 GemO „Verluste bzw. Zuschüsse der Gemeinde zum Ausgleich von Verlusten privatwirtschaftlicher Unternehmen, an denen die Gemeinde mit über 50% beteiligt ist, grundsätzlich unwirtschaftlich und damit unzulässig sind“. Der Betrieb einer “luxuriösen Saunaanlage im Bäderhaus” sei eine freiwillige Maßnahme der Stadt, so die BüFEP.
“Unlimitiert nicht länger tragbar”
Und eine solche sei, “angesichts der nach wie vor anhaltenden angespannten Haushaltslage und anderer weit wichtigeren Pflichtaufgaben in den Bereichen der Daseinsvorsorge und der bürgernahen Infrastruktur nicht länger tragbar”. Schon gar nicht als “zeitlich und betragsmäßig unlimitierte Fortführung der Verlustübernahme”. Denn dies würde nicht nur gegen die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, sondern auch gegen die Regeln des vernünftigen kaufmännischen Handelns verstoßen.