Auch der Landkreis ist an der städtischen Gewobau beteiligt. Diesen Umstand nutzt Wilhelm Zimmerlin für eine weitere Prüfbericht-Offensive. Gestützt auf das Landestransparenzgesetz hat er Mitte Januar die Feststellungen der Prüfer bei Bettina Dickes angefordert. Die lehnte letzte Woche ab. Begründung: Zimmerlin sei kein Kreistagsmitglied und es handele sich um ein laufendes Gerichtsverfahren. Richtig ist: das Verwaltungsgericht hat der BÜfEP-Stadtrat bereits überzeugt (diese Seite berichtete am 16.1.19 unter der Überschrift “Zimmerlin wird gegen Kaster-Meurer gewinnen”).
Hilferuf an den Landestransparenzbeaufragten
Als Stadtratsmitglied stehen ihm nach § 33 der Gemeindeordnung weitgehende Einsichtsrechte zu. Ob diese Rechte nur gegen die Stadtverwaltung, sondern auch gegen die Kreisverwaltung geltend zu machen sind, wird Zimmerlin aber gar nicht prüfen lassen müssen. Das Stadtratsmitglied steht auf dem Standpunkt, dass jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht hat, in Prüfberichte kommunaler Leistungsträger Einsicht zu nehmen. Und daher hat sich Wilhelm Zimmerlin nach Eingang der Absage aus dem Kreishaus gleich an den Landestransparenzbeauftragten gewandt. Der hatte schon 2018 die Gewobau zur transparenzpflichtigen Stelle erklärt.
Wird auch Dickes das Recht brechen?
Zudem wird dem BÜfEP-Stadtrat in den nächsten Tagen das Urteil der Fachjuristen aus Koblenz zugehen. Dann wird sich Bettina Dickes entscheiden müssen: wird auch sie, wie schon Bad Kreuznachs Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer, das Recht brechen. Oder erkennt sie den Willen des Landtages an, der den Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich Einblick in alles, was ihr Staat und ihre Kommunen machen, garantiert hat? In diesem Fall wird sie sich kaum der Verzögerungstaktik der Stadt anschliessen können. Und muß Zimmerlin den Bericht aushändigen.
Landrätin ohne persönliche Verantwortung
Jede abweichende Entscheidung würde sachkundige Beobachter mehr als irritieren. Dickes ist – anders als Dr. Kaster-Meurer, die auch als Aufsichtsratsvorsitzende der Gewobau Verantwortung trägt – so kurz im Amt, dass ihr persönlich Prüfungsfeststellungen nicht vorgeworfen werden können. Würde sie sich der städtischen Informations-Verhinderungs-Kampagne anschliessen und diese rechtskräftig gerichtlich beendet werden, würde die Situation ganz anders aussehen: dann wäre auch Bettina Dickes politisch verantwortlich. Wilhelm Zimmerlin fragt sich daher: welche dramatischen Fakten stehen in dem Bericht, wenn Amtsträgerinnen durch die Weigerung Einblick zu gewähren, alles riskieren?
Austausch von Schriftsätzen
Politisch ist der Flurschaden schon jetzt erheblich. Einem gewählten Volksvertreter Einsicht in Prüfunterlagen zu Stadtvermögen zu verweigern, hat die Glaubwürdigkeit Dr. Kaster-Meurers schwer beschädigt. Denn jeder fragt seit Monaten: warum macht sies nicht öffentlich, wenn eh nichts Brisantes drin steht? Und folgert im Umkehrschluß: “da steht was drin, was in der Öffentlichkeit Kritik hervorrufen wird”. Klar ist jedenfalls geworden, was die Oberbürgermeisterin mit ihrem Wahlversprechen “Pflege des Austausches mit Bürgerinnen und Bürgern” gemeint hat. Es ging nicht um Informationen. Sondern um juristische Schriftsätze.