OVG: Tourismusbeitrag rechtswidrig

Das ist Antonio Valentinos schönstes Weihnachtsgeschenk: in einer heute um 13.21 Uhr öffentlich verkündeten Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) die Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Kreuznach für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

In seiner Begründung bezog sich das Gericht konkret auf einen Bestandteil des Stadtratsbeschlusses vom 13.12.18. In dem Papier hatte GuT-Geschäftsführer Dr. Michael Vesper dargelegt, dass 30% der Parkplätze in der Stadt von Touristen genutzt werden, also 70% von Einheimischen. Die gewerblichen Anbieter von Parkflächen (vor allem die Stadt selbst über ihre Tochtergesellschaften) waren aber in den Vorteilssätzen der Satzung nur mit 10% belastet worden.

Diese vom Rat der Stadt in seinem Beschluss von letzter Woche nicht erklärte Differenz legt in den Augen des OVG den Verdacht nahe, dass der entsprechende Prozentsatz in der Satzung abweichend von Sachargumenten willkürlich festgelegt wurde. Das aber ist gesetzlich verboten. Daher gab das OVG den Normenkontrollanträgen des Inhabers der Trattoria Ponte Vecchio, Antonio Valentino, und auch dem des Bad Kreuznacher Rechtsanwaltes Ralf-Dieter Kanzler, der von Rechtsanwalt Huth vertreten wurde, statt.

Dr. Dazert alleingelassen

Für die Stadt Bad Kreuznach sprach beim OVG nur deren Rechtsanwalt Dr. Dazert. Anders als in der mündlichen Verhandlung vom 30.10.18 war GuT-Geschäftsführer Dr. Vesper nicht vor Gericht erschienen. Seine Falschaussage im Oktober machte die erneute Verhandlung überhaupt erst notwendig. Das Gericht bezeichnete die Umstände rund um das und in dem Verfahren als “aussergewöhnlich”. Vorsitzender Richter Dr. Thomas Stahnecker legte den Beteiligten dar, dass das Gericht üblicherweise davon ausgehe, dass Amtspersonen zutreffende Angaben machen.

Dritte Niederlage in Folge

Auch der Umstand, dass der Rat der Stadt am 25.10.18 fünf Tage vor der ersten mündlichen Verhandlung vor dem OVG den ersten Versuch der Verwaltungsspitze für einen Kalkulationsbeschluss abgelehnt hatte, sei dem Gericht bisher nicht vorgekommen. Antonio Valentino und sein Steuerberater Martin Reiber legen Wert auf die Feststellung, dass die nunmehr dritte gerichtliche Niederlage der Stadt in Folge vermeidbar gewesen wäre, wenn es die von Valentino über zwei Jahre hinweg angebotenen Gespräche und die von ihm vorgeschlagenen Korrekturen an der Beitragssatzung gegeben hätte: “die Verantwortlichen wussten es besser, jetzt haben sie den Salat”.

Dank an “selbstkritische Kräfte”

Valentino und Reiber danken ausdrücklich den selbstkritischen Kräften im Stadtrat, vor allem CDU, FWG, FDP und Wilhelm Zimmerlins BüfEP, die sich mit dem Hinweis auf die Missstände im Beitragserhebungsverfahren schon vor dem Urteil des OVG für ein Ende des Tourismusbeitrages in der jetzigen Form ausgesprochen hatten. Beide sind sich sicher: “wenn jetzt nach und nach rauskommt, welche schlimmen Fehler gemacht wurden, werden sich die unkritischen Befürworter der alten Regelung noch einer ganzen Reihe sehr harter Fragen stellen müssen” (weiterer Bericht folgt).