Warum schweigt die Oberbürgermeisterin?

Am 19.11.18 durfte Wolfgang Heinrich erstmals in 2018 eine Sitzung des Hauptausschusses leiten. Das ist sonst Chefsache, also Aufgabe der Oberbürgermeisterin. Die ist es auch, die Satzungen auszufertigen und amtliche Bekanntmachungen zu unterzeichnen hat. Trotzdem musste der Bürgermeister das jüngst für sie übernehmen: am 16.11.18 unterschrieb Heinrich für die Stadt die amtliche Bekanntmachung über die Auslage des Haushaltsentwurfes für 2019.

Verhinderungsfall

Weil weder der Bürgermeister im Ausschuss dazu eine Erklärung abgab noch auf der Stadtseite mitgeteilt wurde, was oder wer Dr. Heike Kaster-Meurer daran hinderte ihren Dienstgeschäften nachzukommen, fragte diese Seite bei der Pressestelle der Stadt nach. Deren lapidare Antwort: “Herr Heinrich vertritt Frau Kaster-Meurer im Verhinderungsfall gemäß GemO § 50 Abs. 2.” Die Nachfrage zu den Hintergründen des “Verhinderungsfalles” blieb bis heute unbeantwortet. Vor Ihrer Wahl hatte Dr. Kaster-Meurer “Transparenz” und “mehr Bürgernähe” versprochen. Jetzt ist klar. Gemeint hat sie Transparenz nur in von ihr ausgewählten Fällen. Und Bürgernähe nur zu EinwohnerInnen, die ihr genehm sind. So handelte die Bad Kreuznacher Obrigkeit auch schon, als das Deutsche Reich noch einen Kaiser hatte. 

Gott-Syndrom

Wikipedia definiert wie folgt: der Begriff wurde 1913 von dem britischen Psychoanalytiker Ernest Jones (1879–1958) in dem Artikel The God Complex: The Belief That One is God and the Resulting Character Traits geprägt. Jones bezog diesen Begriff aber sehr eng auf Personen, die sich in dieser Rolle sehen und deshalb einen besonderen Drang haben, als Psychologe und/oder Psychiater in das Leben anderer einzugreifen. Später wurde die Begriffsverwendung verallgemeinert.  Gottkomplex, auch Gott-Komplex oder Gottmensch-Komplex ist eine populärpsychologische Bezeichnung für die unerschütterliche Selbstwahrnehmung eines Menschen, der glaubt, aufgrund von persönlichen Fähigkeiten, Privilegien oder seiner Unfehlbarkeit, gottgleich zu sein oder gottgleich zu handeln.