Wieder einmal machen einzelne Dienststellen der Stadtverwaltung unangenehm auf sich aufmerksam. Und bringen damit die ganze Verwaltung in Verruf. Um falsche Schuldzuweisungen zu verhindern: die Sache begann lange vor seiner Amtszeit, der neue Beigeordnete Markus Schlosser hat den Fall von seinem Vorgänger Udo Bausch geerbt. Als der sich offenbar intensiv mit der Frage beschäftigte, wo in Deutschland er sich als Verwaltungschef bewirbt, nahm die Geschichte vor rund zwei Jahren ihren Anfang.
Für fast alle Grundstücke, die auf dem Gebiet einer Kommune liegen, hat diese ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Bei der Stadtverwaltung Bad Kreuznach gibt es dafür das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, bei dem immerhin sechs Personen bezahlt werden. Fest steht, was die nicht gemacht haben: als der Kaufvertrag der Eheleute Schuster für ein Villengrundstück in Bad Münster bei der Stadt vorlag haben sie NICHT überprüft, wo dieses Grundstück genau liegt. Und sie haben NICHT ermittelt, ob für Teilflächen des Grundstückes eine Nutzungsbeschränkung für konkrete öffentliche Zwecke vorliegt. Und sie haben NICHT festgestellt, ob Teilflächen für eine öffentliche Strasse benötigt werden.
Organisierte Untätigkeit
Folge der organisierten Untätigkeit: die Stadt übte ihr Vorkaufsrecht nicht aus. Und daher wurde der Kaufvertrag ohne jede Veränderung rechtskräftig. Auf diese Weise kam Familie Schuster, ohne dies angestrebt zu haben, zu einigen hundert Quadratmetern Grundbesitz mitten im Münsterer Kurpark. Als man das endlich bei der Stadtverwaltung merkte kam der Mitarbeiter vom Liegenschaftsamt mit einem handschriftlichen Kaufangebot zu den Schusters. Rund 150 Euro wollte die Stadt zahlen. Nicht je Quadratmeter. Sondern für die gesamte Fläche von mehr als 400.
“Wertloses Grünland”
Es sei schliesslich, so der Mann von der Stadt, wertloses Grünland, das nur als Wiese genutzt werden dürfe. “Das mag sein”, antworteten die Schusters, die gegen die Wiesennutzung nichts einzuwenden haben. Aber dann doch bitte von ihnen, weil die Wiese ihnen gehört, und nicht von der Öffentlichkeit. Dieser Hinweis auf die grundbuchliche Realität in Verbindung mit der Eigentums-Schutzgarantie des § 14 Grundgesetz stiess verwaltungsseits nicht auf Verständnis. Da fühlten sich die Eigentümer, die ja ein Vielfaches dafür bezahlt hatten, ein bisschen veräppelt.
Alle Vorschläge abgelehnt
Und dieser Eindruck steigerte sich noch, nachdem sie der Stadt einen Grundstückstausch anboten, um für die Bewohner auf dem Grundstück ausreichend Stellplätze anbieten zu können. Keiner der Tausch-Vorschläge war der Stadt genehm. Mit fadenscheinigen Begründungen wurde alles abgelehnt. Auch alle Pläne und Vorschläge der Eigentümer zur Entwicklung ihres Grundstückes wurden zurückgewiesen. Monate und Jahre gingen so ins Land. Bis Schusters Rechtsanwalt Herbert Emrich der Geduldsfaden riß. Der im Umgang mit Verwaltungen erfahrene Jurist, der spektakuläre Aktionen eigentlich meidet wie der Teufel das Weihwasser, sah nur noch mit dem optischen Weckruf eine Chance, Öffentlichkeit und Kommunalpolitik zu erreichen. Das ist gelungen.
Schlechtleistung nichtöffentlich
Nun beschäftigt sich am Dienstag den 28. August 2018 der Grundstücksausschuss mit dem Fall. Das geschieht vorschriftsgemäss nichtöffentlich. So sollen die Belange Betroffener geschützt werden. Im konkreten Fall nicht die der Käufer und heutigen Eigentümer. Die geben einer öffentlichen Erörterung den Vorzug: denn dann würde ja sofort klar werden, wer Schuld ist an der Misere. Die Nichtöffentlichkeit schützt hier jene Verwaltungsmitarbeiter, die durch Nichtstun oder Schlechtleistung zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger wieder mal ein Problem ganz unnötig haben gross werden lassen. Und dagegen gibt es keine rechtsstaatliche Handhabe.