Weiteres Leck im Fusionsreaktor

Der Start liegt schon über 4 Jahre zurück. Und dennoch werden immer neue Undichtigkeiten im Fusionsprozess KH-BME deutlich. Die lösen je nach Wohnsitz unterschiedliche Reaktionen aus. In den städtischen Gremien läuft das oft so ab: die Verwaltung macht einen weiteren unerfreulichen Sachverhalt bekannt. Dann ungläubiges Staunen, wahlweise Kopfschütteln oder resignatives Abwinken bei den Alt-Kreuznachern. Und die “Alles-nicht-so-schlimm”-Abwehrbewegung bei den Neu-Kreuznachern.

Das aktuell im Finanzausschuss am 14.8.18 diskutierte Leck im Fusionsreaktor betrifft die Abräumung von Gräbern im neuen Stadtteil. Dafür fallen Kosten von derzeit etwa je 300 Euro an. Tendenz steigend. Das unterscheidet die Friedhöfe von Bad Münster und Ebernburg nicht von denen im alten Bad Kreuznacher Stadtgebiet. Aber während diese Kosten im Osten des Salinentals zu fast 100% wieder reingeholt werden verbucht die Friedhofsverwaltung im Westen ein fünfstelliges Defizit. Grund: seit 1985 räumte BME seinen Bürgern bis 2014 ein, mit einer Einmalzahlung von 100 Mark die Grabräumung gleich mitzubezahlen.

Das war schon vor 35 Jahren kaum kostendeckend. Und seit der Euroumstellung natürlich erst recht nicht mehr. Geändert wurde es gleichwohl nicht. Man war ja eh tief in den Miesen. Warum den eigenen Bürgerinnen und Bürgern da tiefer in die Tasche greifen? Folge: der Dumpingpreis wurde bis zur Fusion massenhaft angenommen. Das Geld hat man in BME vereinnahmt, aber nicht für den Tag der Abräumung zurückgelegt. Sondern verkonsumiert. Jetzt, Jahre und Jahrzehnte später, ist kein Pfennig mehr da. Aber die Abräumung muss bezahlt werden.

Heinrich hofft auf rechtliche Klärung

Bürgermeister Heinrich als Sachwalter aller BürgerInnen, die für derartige Misstände nichts können, lässt in diesen Fällen die aktuell anfallenden Kosten per Bescheid berechnen. Aus BME kommen dann oft Widersprüche, die beim Stadtrechtsausschuss landen. Dort legen die Widerspruchsführer dann die alten Quittungen oder Überweisungsträger vor – und bekommen Recht. Denn wer beweisen kann, dass er die 100 Mark bezahlt hat, ist heute fein raus – so unverantwortlich die damalige Regelung auch war.

Denklogik verhindert Urteil

Bei seiner Taktik verlässt sich der Bürgermeister auf seine Stadtjuristen. Und die lassen ihn einmal mehr im Regen stehen. Denn auf dem eingeschlagen Weg kann es zu der vom Kämmerer gewünschten verwaltungsgerichtlichen Klärung der Frage, ob die seinerzeitige Billig-Gebühr rechtens war und / oder noch ist, schon aus Gründen der Denklogik gar nicht kommen. Denn wer seine Zahlung beweisen kann erhält beim Stadtrechtsausschuss Recht und darf kein Gericht anrufen, weil nicht beschwert. Und wer eine Zahlung in der Vergangenheit nicht dokumentieren kann wird gegen einen Ablehnungsentscheid des Rechtsausschusses kaum beim Verwaltungsgericht klagen, weil es ihm an der materiellen Erfolgsaussicht mangelt.

Politische Lösung nötig

Die Lösung müsste also politisch gefunden werden. Aber dafür müssten die Ratsmitglieder auf Wunschprojekte verzichten und beschliessen, das dafür vorgesehene Geld in Grababräumung in BME zu stecken. Kaum vorstellbar. Die Alternative, die Mehrkosten in BME auf alle Gebührenpflichtigen umzulegen würde den Kommunalpolitikern die für sie unerfreuliche Alternative ersparen – aber die Gebührenfestsetzung im Friedhofsbereich anfechtbar machen. Denn da die Altkreuznacher Grabgebührenzahler für die in BME verausgabten Gelder keine Gegenleistung erhalten, sind diese Kosten nicht gebührenumlagefähig.